Die Leistungen der GRV an die zu einem bestimmten Zeitpunkt lebenden Rentnerinnen und Rentner werden im Umlageverfahren aus den Beiträgen der zu diesem Zeitpunkt aktiv Versicherten finanziert. Der politisch garantierte Generationenvertrag gewährleistet den Beitragszahlern, dass die nachfolgende Generation später ihre Renten im Alter finanziert.