Für alle Einwohner, die nicht über ein die Existenz sicherndes Einkommen aus Arbeit, Rente oder Vermögen verfügen, sorgt der Staat nach dem Fürsorgeprinzip mit Einkommens- und/oder Sachleistungen. Dabei werden die Leistungen ohne Vorleistungen (z. B. Beiträge) nach Einzelfallprüfung nachrangig (d. h. unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen) und auf den erforderlichen Rahmen begrenzt. In Deutschland stellt die im Sozialgesetzbuch XII geregelte Sozialhilfe als unterstes soziales Netz ein Kernelement der sozialen Sicherung dar.