Rente für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Das Recht der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde neugeordnet. Renten mit Rentenbeginn ab dem 01.01.2001 werden als Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung oder als Renten wegen voller Erwerbsminderung geleistet. Bis 2000 wurden unter anderen Voraussetzungen Renten wegen Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit bewilligt.