Das Erwerbsaustrittsalter bezeichnet das Alter einer Person zum Zeitpunkt der Beendigung ihrer letzten Erwerbstätigkeit (inkl. einer eventuellen Freistellungsphase bei geblockter Altersteilzeit). Zwischen das Erwerbsaustrittsalter und das Renteneintrittsalter hat sich bei vielen Versicherten eine Phase der Arbeitslosigkeit oder der Nichterwerbstätigkeit geschoben.