Ersatzzeiten knüpfen an in der Vergangenheit: Hauptsächlich ergeben sie sich aus Zeiten des Wehrdienstes, des Kriegsdienstes oder der Kriegsgefangenschaft im Ersten und Zweiten Weltkrieg, Zeiten der Verfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus, Zeiten der Vertreibung oder Flucht infolge des Zweiten Weltkriegs sowie Zeiten der Haft und Verfolgung wegen Verstoßes gegen die Rechtsstaatlichkeit in der ehemaligen DDR (Haftzeiten). Ersatzzeiten zählen bei den Wartezeiten und bei der Rentenberechnung mit. Sie können seit 1992 nicht mehr erworben werden.