Zur Stärkung der betrieblichen Alterssicherung haben die Arbeitnehmer seit 2001 das Recht, aus ihrem Arbeitsentgelt eine individuelle Altersvorsorge aufzubauen indem sie auf die Auszahlung bestimmter Teile ihres Entgelts (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) verzichten und durch den Arbeitgeber einer Einrichtung der Altersvorsorge einzahlen lassen. Der Tarifvorbehalt ist dabei zu berücksichtigen. Diese Beiträge sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.