Für jeden Versicherten wird das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt in (persönliche) Entgeltpunkte umgerechnet. Das gilt für alle einzelnen Jahre. Bei Versicherung eines Arbeitsentgelts in Höhe des Durchschnittsentgelts wird ein voller Entgeltpunkt erreicht. Die Ermittlung erfolgt für die neuen und alten Bundesländer getrennt (Entgeltpunkte West und Entgeltpunkte Ost).