Bei der betrieblichen Alterssicherung werden fünf Durchführungswege unterschieden, deren Ausgestaltung jeweils bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen folgen. Grundsätzlich steht den Unternehmen frei, ob eine betriebliche Altersvorsorge als eine besondere Form der aufgeschobenen Vergütung gewährt wird. In einigen Bereichen/Branchen wurden entsprechende Vereinbarungen auf tarifvertraglicher Ebene vereinbart. Die fünf organisatorischen Durchführungswege sind: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds.