Einer der Durchführungswege der betrieblichen Alterssicherung, wonach der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine Altersversorgungszusage i. d. R. auf der Basis einer Betriebsvereinbarung und in Abhängigkeit von Betriebszugehörigkeit und Arbeitsentgelt zusagt. Die Finanzierung dieser Altersversorgung erfolgt seitens des Unternehmens, abgesichert durch Rückstellungen.