Einer der Durchführungswege der betrieblichen Alterssicherung wonach der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einen Lebensversicherungsvertrag mit Rentenleistung ab Eintritt in den Ruhestand abschließt und die Beiträge übernimmt. I. d. R. leistet der Arbeitnehmer weitere eigene Beiträge zusätzlich und/oder durch Entgeltumwandlung, die der Arbeitgeber mit der Gehaltsabrechnung ebenfalls an das Versicherungsunternehmen abführt.