Seit Einführung der Gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt sich der Staat an ihrer Finanzierung. Aktuell leistet der Bund jährlich nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren Bundeszuschüsse, die insbesondere die vom Gesetzgeber der Rentenversicherung übertragenen Lasten (z. B. Kriegsfolgelasten, Kindererziehung, Beitritt der DDR) ausgleichen und nicht vom Beitragszahler getragen werden sollen. Die Bundeszuschüsse werden aus Steuergeldern aufgebracht.