Sind Rentenleistungen, die seitens des früheren Arbeitgebers einer/m im Ruhestand Lebenden oder Hinterbliebenen (Witwe/-r/Waise) gezahlt werden. Sofern das Risiko von Erwerbsminderung vertraglich mit abgesichert ist (wie z. B. in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes) kann es auch betriebliche Erwerbsminderungsrenten geben.