Die betriebliche Altersvorsorge bildet die zweite Säule des deutschen Alterssicherungssystems. Traditionell haben insbesondere große Unternehmen sowie der Öffentliche Dienst ihren Mitarbeitern eine Altersversorgung zugesagt. Seit 2002 haben sich die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Mitarbeiter grundlegend gesetzlich verbessert, mit dem Ziel, durch den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge die Absenkung der Rentenniveaus auszugleichen. Neben den gesetzlich geregelten so genannten Durchführungswegen und der steuerlichen Förderung ist insbesondere wichtig, dass Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung haben, indem sie auf bestimmte Teile ihres Entgelts (z. B. Urlaubsgeld) verzichten (Entgeltumwandlung).