Die Gesamtheit aller Renten, die zu einem Stichtag an Versicherte oder Hinterbliebene geleistet werden und die in der Regel jährlich in ihrer Höhe angepasst werden. Der Rentenbestand erhöht sich in der Jahresbetrachtung durch Rentenzugang und vermindert sich durch Rentenwegfall. Gezählt werden Renten, nicht Personen (die ggf. auch neben einer Versichertenrente eine Hinterbliebenenrente beziehen können).