Bei kapitalfundierten Alterssicherungssystemen werden Versicherungsverträge seitens des Arbeitgebers für den Beschäftigten geschlossen. Dabei kann im Prinzip die Übernahme der Zahlung eines bestimmten Beitrages (Beitragszusage mit variablem späteren Leistungsniveau, z. B. je nach Erfolg bei der Anlagestrategie) gegeben werden oder der Vertrag enthält die Zusage einer bestimmten Leistungshöhe in der Rentenphase (mit variablem Beitragssatz). Sowohl bei internationaler Betrachtung als auch in der deutschen betrieblichen Altersvorsorge gibt es angesichts gestiegener Anlagerisiken einen Trend hin zu Systemen mit Beitragszusagen.