Beitragszeiten sind Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind. Dazu gehören auch die Beiträge, die zur früheren reichsgesetzlichen Rentenversicherung oder zur Sozialversicherung der ehemaligen DDR gezahlt worden sind. Pflichtbeitragszeiten sind auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten (z. B. Zeiten der Kindererziehung).