In einem umlagefinanzierten Rentensystem müssen Einnahmen und Ausgaben jährlich zum Ausgleich gebracht werden. Bei einer Orientierung der Rentenpolitik an einem (maximalen) festgelegten Beitragssatz werden die Leistungen (Renten) als anzupassende, variable Größe betrachtet (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Wird im umgekehrten Fall ein Leistungsziel gesetzlich vorgegeben (z. B. ein Versorgungsniveau, das nicht unterschritten werden soll), so wird der Beitragssatz als variable Größe betrachtet und entsprechend angepasst (ausgabenorientierte Einnahmenpolitik).