sind Versicherungszeiten, für die Beiträge entrichtet werden, bei denen gleichzeitig aber ein Tatbestand wie z. B. Ausbildung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit vorliegt. Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung bei der Rentenberechnung wird in einer Vergleichsrechnung geprüft, ob statt niedriger Beitragszeiten eine Bewertung als beitragsfreie Zeit für den Versicherten günstiger ist, sodass ein Zuschlag zu den erworbenen Entgeltpunkten erfolgt.