Das Prinzip der Beitragsäquivalenz bedeutet, dass die spätere Rente sich in ihrer Höhe relativ an den zuvor gezahlten Beiträgen orientiert, womit in der Sozialversicherung ein modifiziertes Äquivalenzprinzip gilt. Für jeden Beitrag erwirbt der Versicherte Entgeltpunkte, die in jedem Jahr eine relative Größe im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen darstellen. Durch diese über den Verlauf des Versichertenlebens gebildete Summe von Entgeltpunkten ergibt sich eine Rente, die im Grundsatz der relativen Position des Beitragszahlers in der Einkommenshierarchie während des Erwerbslebens entspricht, wobei allerdings die weiteren Faktoren der Rentenformel ebenfalls zu berücksichtigen sind.