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Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) | Rentenpolitik | bpb.de

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Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge)

Die hauptsächliche (rd. 75 %) Finanzierung der Rentenversicherung durch Beiträge (ergänzt durch steuerfinanzierte Bundeszuschüsse) kennzeichnet den Versicherungscharakter. Mit Beiträgen wird die soziale Sicherung „erkauft“. Die Beiträge und die daraus abgeleiteten Ansprüche unterliegen einem besonderen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz.

Die gemeinsame, zumeist hälftige Finanzierung durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist ein wichtiges Prinzip der deutschen Sozialversicherung und begründet besonders auch in der Rentenversicherung die paritätisch besetzte Selbstverwaltung.

Fussnoten