Diese folgen dem sog. Fürsorgeprinzip. Im Gegensatz zu staatlichen Versicherungssystemen (Gesetzliche Rentenversicherung) oder den Versorgungssystemen (Beamtenversorgung, Kriegsopferversorgung) werden dabei Leistungen nur dann gewährt, wenn der Lebensunterhalt nicht durch die vorhandenen Einkünfte aller Art, durch die Verwertung von Vermögen oder durch vorrangige Unterhaltsleistungen gesichert werden kann. Es herrscht das Prinzip des Nachrangs.