Seit 2005 erhalten erwerbsfähige Arbeitsuchende (insbesondere Arbeitslose nach Ablauf ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld) bei Bedürftigkeit die rechtlich im Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) geregelte Leistung "Arbeitslosengeld II ". Die Leistung wird zeitlich unbegrenzt gewährt und wird nach Bedürftigkeitsprüfung in Höhe des Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt.