Das Arbeitslosengeld ist die Hauptleistung der Arbeitslosenversicherung. Es wird bei Arbeitslosigkeit bzw. bei beruflicher Weiterbildung als Entgeltersatzleistung abhängig vom vorherigen Nettoverdienst zeitlich begrenzt gewährt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und die versicherungsrechtlichen Anwartschaftszeiten erfüllt hat.