Das Äquivalenzeinkommen ist kein rentenrechtlicher Fachbegriff, sondern eine statistisch ermittelte Größe aus der Verteilungsanalyse bzw. dem Sozialhilferecht. Nettoäquivalenzeinkommen werden errechnet, indem das gesamte Einkommen eines Haushalts durch die Zahl der Personen dividiert wird; dabei wird berücksichtigt, dass Mehrpersonenhaushalte gegenüber Einpersonenhaushalten Kostenvorteile realisieren können. Dazu wird z. B. nach der so genannten "Neuen OECD-Skala" der ersten Person ein Bedarfsgewicht von 1, jeder weiteren Person im Haushalt ab 14 Jahren ein Gewicht von 0,5 und allen unter 14-Jährigen ein Gewicht von 0,3 zugerechnet.