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Äquivalenzprinzip | Rentenpolitik | bpb.de

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Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip ist ein Postulat der Versicherungstheorie, das die Gleichheit von Leistung und Gegenleistung fordert. Es besagt, dass die Höhe der im aktiven Versichertenleben eingezahlten Beiträge ( = Risikoprämie) der durchschnittlichen erwarteten Versicherungsleistung (so die Summe der Rentenzahlungen in Abhängigkeit von der Lebenserwartung) entsprechen muss. In den einzelnen Versicherungssparten werden unterschiedliche versicherungsmathematische Kalkulationsverfahren angewandt.

Fussnoten