Das Äquivalenzprinzip ist ein Postulat der Versicherungstheorie, das die Gleichheit von Leistung und Gegenleistung fordert. Es besagt, dass die Höhe der im aktiven Versichertenleben eingezahlten Beiträge ( = Risikoprämie) der durchschnittlichen erwarteten Versicherungsleistung (so die Summe der Rentenzahlungen in Abhängigkeit von der Lebenserwartung) entsprechen muss. In den einzelnen Versicherungssparten werden unterschiedliche versicherungsmathematische Kalkulationsverfahren angewandt.