Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte aus hauptsächlich persönlichen schutzwürdigen Gründen keine Beiträge gezahlt hat (beitragsfreie Zeiten), die aber dennoch für die Wartezeit von 35 Jahren und für die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Anrechnungszeiten sind beispielsweise Zeiten, in denen eine versicherte Berufstätigkeit wegen Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit oder einer Ausbildungssuche unterbrochen ist bzw. unterbleibt, ferner Krankheitszeiten zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr oder schulische Ausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr. Auch Arbeitsausfalltage in der DDR gehören zu den Anrechnungszeiten.