Eine Betrachtung der historischen Wurzeln und der Entwicklungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) seit dem "Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung" von 1889 ist wichtig, da einige ihrer Grundelemente bereits mit ihrer Konstituierung gelegt wurden. Bis heute zielt die gesetzliche Rentenversicherung auf die Absicherung der abhängig Beschäftigten (zunächst der Arbeiter und ab 1913 auch der Angestellten) ab, während Selbstständige anfangs ganz und heute immer noch zum großen Teil außen vor bleiben. Ebenfalls bis heute reicht die Sonderstellung der Beamten. Nicht unmittelbar abgesichert sind zudem die Nicht-Erwerbstätigen. Die Altersabsicherung von Frauen, die sich der Haus- und Erziehungsarbeit gewidmet haben, erfolgt über die Ehemänner und abgeleitet über die Witwenrente (ab 1913). Die Leistungen beziehen sich auf Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten (bis 1989: Invalidenrenten).
Die Finanzierung erfolgt aus den paritätischen Beiträgen der Beschäftigten und ihrer Arbeitgeber, ergänzt durch steuerfinanzierte Zuschüsse. Der Ansatz, die Finanzierung über ein Kapitaldeckungsverfahren zu regeln, war angesichts der Wirtschafts- und Währungskrisen des 20. Jahrhunderts faktisch nie realisierbar. 1957 erfolgte endgültig der Übergang zu einem reinen Umlageverfahren: Die laufenden Ausgaben für die Rentnerinnen und Rentner werden aus den Beitragseinnahmen der aktiv Versicherten sowie aus Steuerzuschüssen bezahlt. Die Rücklagen dienen nur zum Ausgleich zwischenzeitlicher Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben.
Die lange bestehende berufsständische Gliederung der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch eine Organisationsreform im Oktober 2005 überwunden. Heute ist die Rentenversicherung in 18 Trägern organisiert (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und 16 Regionalträger). Diese sind selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigenen Haushalten (sogenannte Parafisici) und eigenen Organen. Die Organe werden nach dem Prinzip der Selbstverwaltung paritätisch (50 Prozent Arbeitnehmer, 50 Prozent Arbeitgeber) durch Sozialwahlen bestimmt, die alle sechs Jahre stattfinden.
Dynamische Rente
Grundsätzliche Unterschiede zeigen sich hinsichtlich der Leistungshöhe: Über Jahrzehnte hinweg waren die Renten niedrig, eher ein Zuschuss zum Lebensunterhalt und damit weit von einer Lebensstandardsicherung entfernt. Das Ziel der Lebensstandardsicherung ist erst mit der großen Rentenreform von 1957 zum Bestandteil der Rentenversicherung geworden. Seitdem berechnet sich die individuelle Rente nach Entgeltpunkten, die die Einkommensposition der Versicherten im Gesamtverlauf des Erwerbslebens widerspiegeln. Durch die Verknüpfung der Entgeltpunkte mit dem gegenwärtigen Entgeltniveau der aktuell Beschäftigten wird dabei sichergestellt, dass sowohl die neu zugehenden Renten als auch die Renten im Bestand an die Lohn- und damit Wohlstandsentwicklung angebunden werden. Jährlich werden alle Renten entsprechend dem Lohnanstieg neu berechnet und angepasst (Prinzip der dynamischen Rente). Damit konnte nach 1957 die verbreitete Altersarmut weitgehend überwunden werden. Diese enge Anbindung ist jedoch durch die Rentenreformen des letzten Jahrzehntes wieder gelockert worden.
Rentenreformen
Angesichts wachsender Finanzierungsprobleme ist es seit Mitte der 1970er-Jahre mehrfach zu Eingriffen in die Rentenanpassung und zu weiteren Leistungsverschlechterungen gekommen. Zugleich wurden jedoch Zeiten der Kindererziehung und der Pflege als rentenrechtliche Zeiten anerkannt. Ein grundlegender Wechsel erfolgte mit der sog. Riester-Reform im Jahr 2001: Die Vorstellung, die Lebensstandardsicherung durch die Gesetzliche Rentenversicherung zu erreichen, wurde aufgegeben. Um den Beitragssatz langfristig nicht über 22 Prozent steigen zu lassen, folgen seitdem die Rentenanpassungen der Lohnentwicklung nur noch gebremst; das Leistungsniveau der Rentenversicherung (Rentenniveau) sinkt. Die Renten aus der kapitalfundierten betrieblichen und privaten Altersvorsorge sollen die aufklaffenden Versorgungslücken kompensieren.
Es lässt sich festhalten, dass die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erfolgsgeschichteist − trotz zweier Weltkriege und Währungsreformen, trotz Wirtschaftskrisen und trotz der erheblichen Belastungen durch die Wiedervereinigung hat sie sich als widerstands- und zugleich wandlungsfähig erwiesen.
Äquivalenzprinzip und Solidarprinzip
Seit der Rentenreform von 1957 errechnet sich die individuelle Rentenhöhe nach dem Grundsatz der Äquivalenz: Höhe und Dauer des durch Beitragszahlungen belegten Arbeitseinkommens sind die dafür bestimmenden Faktoren. Zwischen Vorleistung (Beitrag) und Gegenleistung (Rente) besteht somit eine direkte Beziehung (Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit der Renten). Direkt bedarfsbezogene Maßstäbe oder Mindest- bzw. Sockelleistungen gibt es bei der Rentenberechnung nicht.
Die Rentenversicherung als Sozialversicherung ist aber nicht mit einer privaten Lebensversicherung vergleichbar, denn das reine versicherungsförmige Äquivalenzprinzip wird durch Elemente des Solidarausgleichs ergänzt. Beispiele dafür sind die Anerkennung von Zeiten, in denen keine oder nur geringe Beiträge entrichtet werden konnten (z.B. Krieg, Gefangenschaft, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Berufsausbildung, Kindererziehung, familiäre Pflege). Zudem richten sich die Beitragszahlungen nicht nach dem Risiko bzw. nach der zu erwartenden Dauer des Rentenbezugs oder nach dem Geschlecht, sie werden allein (mit einem festen Beitragssatz) von der Höhe des versicherungspflichtigen Einkommens abgeleitet.
Versicherte
Die Grundentscheidung der Bismarck'schen Sozialversicherung, die soziale Absicherung auf die Industriearbeiter zu beschränken, macht sich bis heute bemerkbar. Allerdings ist in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten der Kreis der Pflichtversicherten über die Arbeitnehmer hinaus ausgeweitet worden. Pflichtversichert sind heute über Arbeiter und Angestellte hinaus u.a. die Empfänger von Lohnersatzleistungen der Bundesagentur für Arbeit, die Bezieher von Krankengeld, Personen, für die eine Kindererziehungszeit anzurechnen ist, Mütter oder Väter für die Dauer der Elternzeit, private Pflegepersonen, bestimmte Gruppen selbstständig Gewerbetreibender wie Künstler, Publizisten, Heimarbeiterinnen, Hausgewerbetreibende und Handwerker. Es besteht auch die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Gemessen an der Zahl der Pflichtmitglieder machen die freiwillig Versicherten aber nur einen sehr kleinen Anteil an den aktiv Versicherten aus.
Erheblich größer sind aber Anzahl und Anteil der sog. "passiv Versicherten". Hier handelt es sich um Personen, die bereits Rentenanwartschaften erworben haben, aber aktuell weder in einem pflichtigen noch in einem freiwilligen Versicherungsverhältnis stehen.
Leistungen
Das gesetzlich vorgeschriebene Leistungsspektrum der Rentenversicherung umfasst die Zahlung von Altersrenten, Erwerbsminderungsrente, Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) und von Zuschüssen an die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sowie die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen.
Auf einen Blick: Gesetzliche Rentenversicherung
Stand: 2021
Zahl der aktiv Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung | 39,2 Mio. |
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Versichertenquote in % der Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren | 60,2 % |
darunter: | |
versicherungspflichtig Beschäftigte | 32,6 Mio. |
Bezieher von Arbeitslosengeld | 0,7 Mio. |
Selbstständige | 0,3 Mio. |
Pflegepersonen | 1,0 Mio. |
Freiwillig Versicherte | 0,2 Mio. |
Passiv Versicherte | 17,8 Mio. |