Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Bei Hilfebedürftigkeit: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | Rentenpolitik | bpb.de

Rentenpolitik Rentenpolitik kompakt Lebenslagen Älterer Einkommen im Alter und Altersarmut Alterssicherungssysteme Grundsicherung Grundlagen und Geschichte der GRV Leistungen und Finanzierung Rentenberechnung, Rentenanpassung, Rentenhöhe Renten in Ostdeutschland Betriebliche und private Altersvorsorge Altersgrenzen, Altersübergänge, Alterserwerbstätigkeit Finanzierungsprobleme Reformbedarfe und Reformdebatten Alterssicherung in Europa Altersbilder und Lebenslagen Vom Defizit- zum Ressourcenmodell Aspekte der Lebenslagen Älterer Teilhabedimensionen Die Unterschiedlichkeit beachten! Alterseinkommen und Altersarmut Einkommensquellen und -arten Höhe und Verteilung der Gesamteinkommen Altersarmut Wachsende Altersarmut in der Zukunft? Alterssicherung Einkommensbedarf im Alter Leistungsbedingungen und Leistungsziele Grenzen einer familiären Absicherung Öffentliche Alterssicherung Betriebliche Altersversorgung Private Vorsorge Umlagefinanzierung oder/und Kapitaldeckung 3-Säulen-System der Alterssicherung Regelsysteme neben der GRV Beamtenversorgung Alterssicherung der Landwirte Künstlersozialversicherung Berufsständische Versorgungswerke Grundlagen der Gesetzlichen Rentenversicherung Grundprinzipien Versichertenkreis Leistungen im Überblick Struktur und Entwicklung der Rentenzahlen Rentenfinanzen im Überblick Organisation und Selbstverwaltung Geschichte der Rentenversicherung Traditionen und Vorläufer Bismarcks Sozialgesetze Die Entwicklung bis 1945 Nachkriegsgeschichte bis 1990 Von 1990 bis heute Leistungen der Rentenversicherung Altersrenten und Altersgrenzen Erwerbsminderungsrenten Funktion der Hinterbliebenenrenten Kindererziehungs- und Pflegezeiten Rehabilitation Rentenanpassung Die lohndynamische Rente Die Rentenanpassungsformel Das Rentenniveau Höhe und Verteilung der Renten in Westdeutschland Bestimmungsfaktoren für die Rentenhöhe Durchschnittliche Altersrenten in den alten Bundesländern Rentenschichtung nach Geschlecht Niedrigrenten Versichertenrenten von Frauen Höhe und Verteilung der Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten als Renten an Witwen Betriebliche Altersversorgung Stellenwert und Charakteristika Durchführungswege Unverfallbarkeit Rentenhöhe und Rentenanpassung Entgeltumwandlung Empirische Befunde zur betrieblichen Altersversorgung Ziele der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Perspektiven: Betriebsrentenstärkungsgesetz Private Vorsorge/"Riester-Rente" Vorsorgeprodukte Riester-Förderung Verbreitung und Nutzung der Riester-Rente Sichert die Riester-Rente den Lebensstandard? Altersgrenzen, Alterserwerbstätigkeit Heraufsetzung der Altersgrenzen Erwerbstätigkeit im Alter (Langzeit-)Arbeitslosigkeit Älterer Erwerbsaustritt und Renteneintritt Berufliche Leistungsfähigkeit im Alter Rente erst ab 70? Altersgrenzen nach Art der Beschäftigung? Flexible Altersübergänge Flexibilisierung der Altersgrenzen Gleitender Ruhestand Altersteilzeit und Teilrente Weiterarbeit trotz Rente Kapitaldeckungsverfahren als Finanzierungsalternative? Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren Eine kurze Historie Pro und Contra Kapitalmarktfundierung und Demografie Risiken der kapitalmarktgedeckten Altersvorsorge Kapitalmarktfundierung und Finanzkrise Infografiken Literaturverzeichnis Glossar Redaktion

Bei Hilfebedürftigkeit: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Rentenpolitik kompakt

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 2 Minuten zu lesen

Die Grundsicherung hat einen fürsorgerechtlichen Charakter: Sie hat die Aufgabe eines "letzten sozialen Netzes", ist also "Ausfallbürge" für diejenigen Notlagen, die weder durch eigene oder familiäre (Selbst)Hilfe noch durch vorgelagerte Sozialleistungen abgedeckt werden. Leistungsvoraussetzung ist also immer ein Zustand der "Hilfebedürftigkeit".

Rentnerin mit Hund. Die Höhe der Grundsicherung richtet sich nicht nach der Stellung im Erwerbssystem, sondern soll das sozial-kulturelle Existenzminimum abdecken. Ein Haustier gehört leider in der Regel nicht dazu. (© picture-alliance/dpa)

Anspruchsberechtigt auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind zum einen ältere Menschen ab Erreichen der Regelaltersgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung. Der Anspruch auf eine Rente ist dabei nicht entscheidend. Zum anderen können dauerhaft voll Erwerbsgeminderte, das sind Personen mit dem vollendeten 18. Lebensjahr, die wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft außer Stande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, eine Leistung erhalten. Der Anspruch auf Grundsicherung ist nicht daran gebunden, ob die sonstigen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente (Wartezeit) erfüllt sind.

Bedürftigkeitsprüfung

Anspruch auf Grundsicherung besteht unabhängig von einer Vorleistung oder von den Ursachen, aber erst dann, wenn das anzurechnenden Einkommen und das verwertbare Vermögen nicht ausreichen, um das soziokulturelle Existenzminimum abzudecken. Die Höhe der Grundsicherung richtet sich nicht nach der Stellung im Erwerbssystem, sondern soll das sozial-kulturelle Existenzminimum abdecken. Sie setzt sich im Wesentlichen aus dem Regelbedarf und den Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern diese angemessen sind, zusammen. Die Kosten trägt der Bund.

Leistungen: Regelbedarfe und Kosten der Unterkunft

Der gesamte Regelbedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen wird nach Regelsätzen erbracht, also pauschaliert berechnet. Durch die Regelsätze werden die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat sowie für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens abgegolten. Die Regelsätze gelten einheitlich für ganz Deutschland. Leben Hilfeempfänger nicht allein, sondern mit einem Partner zusammen, wird dies bei der Festsetzung der Regelsätze berücksichtigt. Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind in Prozentsätzen vom Eckregelsatz, der dem sog. "Haushaltsvorstand“ zusteht, festgelegt. Damit soll berücksichtigt werden, dass mit einem größeren Haushalt Kostenvorteile bei der Haushaltsführung verbunden sind.

Die Unterkunftskosten werden, da sie regional sehr unterschiedlich ausfallen, in ihrer tatsächlichen Höhe (Miete und Nebenkosten einschließlich Heizkosten) übernommen. Die Kosten müssen allerdings angemessen sein und dürfen das "vertretbare Maß", üblicherweise orientiert an den Mietobergrenzen nach dem Wohngeldgesetz, nicht überschreiten.

Wenn man Regelbedarfe und Kosten der Unterkunft zusammenfasst, errechnet sich ein Bedarfsniveau von etwa 740 Euro (2017) im Monat. Allerdings: Hier handelt es sich um einen rechnerischen Durchschnitt der Wohnungskosten im gesamten Bundesgebiet. In Städten und Regionen, in denen die Mieten besonders hoch liegen, wird mehr gezahlt, in Städten und Regionen mit einem entspannten Wohnungsmarkt aber auch deutlich weniger.

Empfängerzahlen

Ende 2022 erhielten knapp 1,2 Millionen Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, darunter befanden sich etwa je zur Hälfte Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und Personen mit einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung. Zwischen 2003 − seit der Einführung der Grundsicherung − und 2022 hat sich der Empfängerkreis stark erhöht. Die Dynamik des Anstiegs verläuft bei den voll erwerbsgeminderten Bezieher:innen dynamischer im Vergleich zu den Bezieher:innen von Grundsicherung im Alter.

Auf einen Blick: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Stand: 2021/2022

Regelbedarf der Grundsicherung 2022
Alleinstehender502 Euro
Ehepaar je Person451 Euro
Gesamtbedarf einschließlich der bundesdurchschnittlichen Kosten der Unterkunft für eine alleinstehende Person (2021)~ 850 Euro
Empfänger von Grundsicherung 2022
im Alter659.000
bei Erwerbsminderung531.000
im Alter in % der Bevölkerung3,7 %

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.