Will man, dass ältere Menschen ab einer bestimmten Altersgrenze nicht mehr erwerbstätig sein müssen, aber dennoch am sozialen Leben teilhaben können, dann bedarf es einer Einkommensübertragung von der jüngeren an die ältere Generation. Zu entscheiden ist,
wann der Zeitpunkt im Lebenslauf normalerweise erreicht ist, zu dem die Berufsaufgabe und eine Rentenzahlung erfolgt bzw. erfolgen kann (Festlegung von Altersgrenzen),
ob neben dem Alter auch weitere Risiken – wie Tod des Ernährers, Invalidität – abgesichert werden sollen (Zahlung von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten),
welches Ziel mit der Rentenzahlung angestrebt wird.
Ziele der Alterssicherung
Mit der Alterssicherung werden drei (sich nicht ausschließenden) Ziele verfolgt: Das Minimalziel besteht in der Vermeidung von Einkommensarmut. Als weiterreichendes Ziel gilt die Lebensstandardsicherung, denn die Einkommens- und Lebensbedingungen älterer Menschen sind nicht bereits "erfüllt", wenn das sozial-kulturelle Existenzminimum abgedeckt ist und eine Grundsicherung geleistet wird. Es geht auch darum, den in einem langen Berufsleben erarbeiteten Lebensstandard im Alter in etwa beizubehalten. Zum Dritten gilt es, gesellschaftlich unverzichtbare, aber nicht entlohnte Tätigkeiten bei der Rentenhöhe zu berücksichtigten. Hierzu zählen vor allem die Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen, aber auch unfreiwillige Unterbrechungen des Erwerbslebens (Krankheit oder Arbeitslosigkeit).
Das Alterssicherungssystem in Deutschland ist historisch gewachsen. Es besteht aus einer Vielfalt unterschiedlicher Einzelsysteme, Institutionen sowie Leistungs- und Finanzierungsprinzipien. Eine Unterscheidung in vier Schichten verschafft jedoch einen Überblick.
Der ersten Schicht sind die gesetzlichen Regelsysteme zuzuordnen, sie setzen sich zusammen aus: Der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und den Alterssicherungseinrichtungen für bestimmte Gruppen von Selbstständigen und Freiberuflern.
Zur zweiten Schicht zählen die betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten in der Privatwirtschaft und die Zusatzversorgung für die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst.
Die dritte Schicht wird durch die private Altersvorsorge gebildet, die unter bestimmten Bedingungen staatlich gefördert wird ("Riester-Rente").
Die nach dem Fürsorgeprinzip ausgestaltete Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann als vierte Schicht angesehen werden.
Diese Schichten der Alterssicherung lassen sich auch nach ihrem Finanzierungsverfahren unterscheiden: Den im Umlageverfahren bzw. über Steuern finanzierten Systemen (Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Grundsicherung), stehen die kapitalgedeckten Systeme (betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge, Lebensversicherung) gegenüber.
Insgesamt lässt sich in den letzten Jahren eine Gewichtsverschiebung in Richtung der individuellen Vorsorge und der betrieblichen Altersversorgung erkennen. Mit der Einführung der "Riester-Rente" im Jahr 2001 sind die betriebliche und private Vorsorge zu einem Bestandteil der staatlichen Alterssicherungspolitik geworden. Im Jahr 2019 hatten etwa 54 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Anwartschaften auf eine Betriebsrente erworben. Zur Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst gehören die Versorgungseinrichtungen der Beschäftigten von Kommunen, Bund und Ländern, der ehemaligen Mitarbeiter von Bundesbahn und Bundespost sowie vieler kirchlicher Träger und von Wohlfahrtsverbänden. Es handelt sich um ein tariflich vereinbartes Pflichtsystem, das die meisten der hier Beschäftigten einbezieht.
Unterschiede in den Alterssicherungssystemen
Die Unterschiede zwischen den Systemen sind groß. Das gilt auch für die Regelsysteme Rentenversicherung und Beamtenversorgung: Die Altersversorgung der Beamten ist steuerfinanziert, die Ausgaben belasten die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen. Die Berechnung der Pension orientiert sich an der Dienstzeit und an der Höhe der letzten (ruhegehaltsfähigen) Dienstbezüge. Während bei der Rentenversicherung die Rentenanwartschaften die lebensdurchschnittliche Einkommensposition widerspiegeln, ist bei der Beamtenversorgung das letzte Entgelt entscheidend. Im Ergebnis dieser Komponenten kommt es zu deutlich höheren (allerdings voll zu versteuernden) Ruhegehältern in der Beamtenversorgung gegenüber den Versichertenrenten der Rentenversicherung. Zudem müssen Beamte keine Abgaben für ihre Alterssicherung leisten, ihre Bruttoentgelte werden nicht durch Sozialversicherungsbeiträge gekürzt.
Es gibt aber auch Gemeinsamkeiten zwischen den verschiedenen Schichten. Die Höhe der zu erwartenden Leistung im Alter ist abhängig von der vormaligen Stellung im Erwerbssystem und von der Dauer der Beschäftigung bzw. der Beitrags- oder Sparleistung. Wer lange Jahre beschäftigt war, gut verdient und entsprechend hohe Vorleistungen getätigt hat, wird eine höhere Altersversorgung erhalten als Personen, die nur kurzfristig und/oder im Niedriglohnsektor beschäftigt waren. Dieses Entsprechungsverhältnis fällt bei der betrieblichen und privaten Vorsorge noch stärker als bei der Gesetzlichen Rentenversicherung aus, da diese auch Zeiten, in denen keine Beiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung entrichtet worden sind, anerkennt (Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit, Krankheit usw.). Einen solchen Solidarausgleich kennen die betrieblichen und privaten Systeme nicht.
Auf einen Blick: Alterssicherungssysteme
Stand: 2021/2022
Zahl der Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung | 21,3 Mio. |
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Einfachrentner (Versichertenrente oder Hinterbliebenenrente) | 17,1 Mio. |
Mehrfachrentner (Versichertenrente und Hinterbliebenenrente) | 4,2 Mio. |
Zahl der aktiv Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung | 39,2 Mio. |
Versichertenquote in % der Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren | 59,9 % |
Versorgungsempfänger bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie bei Bahn, Post und im mittelbaren öffentlichen Dienst | 1,8 Mio. |
Ausgaben der Beamtenversorgung (einschließlich Hinterbliebene) | 60,7 Mrd. Euro |
Durchschnittliche Ruhegehaltsbezüge der Beamten der Bundesländer (brutto) | |
Männer | 3.660 Euro |
Frauen | 3.020 |
Mindestruhegehaltsbetrag der Beamten des Bundes (brutto/ledig) | 1.866 Euro |