Gewährleistet ist bei der Riester-Rente, dass der Anbieter zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die Summe der eingezahlten Beträge (Eigenbeiträge und Zulagen) garantieren muss. Ein solche Nominalgarantie ist jedoch mit erheblichen Realverlusten verbunden, da die Geldentwertung/Inflation, die in den zurückliegenden Jahren durchaus gegeben war, in der Zukunft anhalten, wenn nicht zunehmen wird. Noch problematischer ist die Situation für jene, die ihren Vertrag vorzeitig auflösen wollen bzw. müssen. Hier ist sogar mit hohen Nominalverlusten zu rechnen.
Die Erwartungen bzw. Versprechungen waren groß, so z. B. seitens des früheren Arbeits- und Sozialministers:
Auch wenn nicht zu erwarten ist, dass lediglich der Nominalwert am Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung steht, so ist doch zweifelhaft, ob die Riester-Renten eine ausreichend hohe reale Verzinsung bzw. Rendite aufweisen. Die zu Beginn der Riester-Rente verbreitete fast euphorische Einschätzung einer durchschnittlichen Realverzinsung/-rendite von 4 Prozent ist in den letzten Jahren durch eine zunehmend skeptische und kritische Einschätzung abgelöst worden . Kritisch gesehen werden vor allem folgende Aspekte:
Die Riester-Verträge weisen teilweise so hohe Abschluss- und Verwaltungskosten auf, dass die Zulagen dadurch aufgezehrt werden und der verzinste Sparanteil entsprechend gering ausfällt.
Die hohen Kosten werden durch intransparente Ausgestaltung der Riester-Produkte verschleiert. Bei der Zertifizierung wird nicht geprüft, ob die Produkte eine wirtschaftliche Tragfähigkeit aufweisen und gute Renditechancen haben.
Bei den Verträgen werden hohe Risikozuschläge und überzogene Annahmen zur Entwicklung der Lebenserwartung bzw. der Sterblichkeit kalkuliert.
Durch die Rücknahme des Garantiezinses auf mittlerweile 0,9 Prozent sinkt für Neuabschlüsse die gewährleistete Verzinsung noch unter das Inflationsniveau.
Auch von einer Überschussbeteiligung ist nicht mehr viel zu erwarten, da die Versicherungsunternehmen aufgrund der Niedrigzinsphase und der Verwerfungen auf den internationalen Kapitalmärkten bei sicheren Staatsanleihen nur noch Zinsen in äußerst geringer Höhe erhalten. Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass bei einem Fortdauern dieser Entwicklung die für die Altverträge noch verbindlichen hohen Garantiezinsen künftig nicht mehr gezahlt werden können.
Qualität der Riesterprodukte
"Eine Analyse aus Sicht des Verbraucherschutzes zeigt ganz klar, dass die Qualität der Riesterprodukte stark zu wünschen übrig lässt. Die garantierten Renten sind so niedrig, dass man sie nur gut verdienenden Eltern empfehlen kann. (…) Für Geringverdiener lohnt sich die Riester-Vorsorge nicht. (…) Riester-Vorsorge ist für sie meist rausgeworfenes Geld"
Quelle: Wagner (2011), S. 24.
Modellrechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung kommen zu dem Ergebnis, dass eine Sparerin, die 2011 einen Vertrag abschließt, immerhin 84,2 Jahre alt werden muss, um eine reale, d. h. inflationsbereinigte Rendite von Null Prozent zu erhalten. Soll eine Rendite über die eingezahlten Beträge hinaus gewährleistet werden, so muss bei einer Rendite von 2,5 Prozent ein Alter von 109,8 Jahren erreicht werden . Die Autoren kommen zu der bemerkenswerten Schlussfolgerung:
Wenn diese Berechnungen stimmen und deren getroffene Annahmen eintreten, ist selbst für diejenigen, die frühzeitig und dauerhaft den vollen Spar- und Förderspielraum ausschöpfen, die zukünftige Höhe der privaten Vorsorge als ungewiss einzuschätzen. Wie beschrieben wird dieses Ideal einer langjährigen und ununterbrochenen Spartätigkeit aber nur von dem kleineren Teil der Arbeitnehmer überhaupt praktiziert. Trotz der sozialen Ausgestaltung der Förderung wirkt die Riester-Rente sozial selektiv. Benachteiligt sind vor allem diejenigen,
die zur privaten Vorsorge aufgrund ihrer Erwerbs- und Einkommenssituation (prekäre Beschäftigung, Niedriglohnempfänger:innen, Langzeitarbeitslose) finanziell nicht in der Lage sind,
die kurz vor dem Renteneintritt stehen und die Einschnitte bei der gesetzlichen Rente nicht mehr ausgleichen können,
die als Erwerbsgeminderte bereits frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden und entsprechend nur kurz eingezahlt haben.
Begünstigt werden hingegen die Bezieher:innen hoher Einkommen, die durch den steuerlichen Sonderausgabenabzug eine hohe Förderung erhalten, aber auch ohne diese Förderung eine ergänzende private Altersvorsorge betrieben haben oder hätten und insofern von einem Mitnahmeeffekt profitieren.
Damit steht die Effektivität der Riester-Rente insgesamt in Frage (vgl. Kasten).
Überdenken in der Altersvorsorgepolitik nötig
"Angesichts der Defizite des Riester-Systems spricht vieles für ein grundsätzliches Überdenken in der Altersvorsorgepolitik. Dabei darf auch eine zielgerichtete Reduktion oder gar ein Wegfall der besonderen öffentlichen Förderung kein Tabu sein. Die eingesparten Steuergelder könnten zur Stärkung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung verwendet werden".
Quelle: Hagen, Kleinlein (2011), S. 3.
Gefordert wird aber auch, die Förderung der privaten Altersvorsorge in der Richtung fortzuentwickeln, dass vom Staat ein kostengünstiges und transparentes Standard- oder Basisprodukt angeboten wird (vgl. dazu Kapitel Lebensstandardsicherung − aber wie?).