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Hinterbliebenenrenten als Renten an Witwen | Rentenpolitik | bpb.de

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Hinterbliebenenrenten als Renten an Witwen Höhe und Verteilung der Renten in Westdeutschland

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 3 Minuten zu lesen

Wenn von Hinterbliebenenrenten gesprochen wird, so handelt es sich dabei überwiegend um Renten an Witwen. Aufgrund ihres abgeleiteten Charakters sind Witwenrenten letztlich immer ein Spiegelbild der Verteilungsverhältnisse der originären Männerrenten, allerdings auf einem deutlich abgesenkten Niveau.

Fünf Rentnerinnen rasten auf einer Parkbank. Wenn von Hinterbliebenenrenten gesprochen wird, so handelt es sich dabei weit überwiegend um Renten an Witwen. (© picture-alliance, Frank May/dpa/ZB)

Das Ideal der lebenslangen Ehe, das der Normalfamilie zugrunde liegt, bildet die Basis der abgeleiteten Alterssicherung von Frauen. Die Idee des Mannes als Ernährer und der nicht-erwerbstätigen Frau, das klassische Ernährer- oder "male breadwinner-Modell", wird im deutschen Alterssicherungssystem fortgeschrieben. Während der Erwerbsphase des Mannes bzw. der Familien- und Hausarbeitsphase der Frau leben idealtypisch beide Partner von den materiellen Ressourcen des Familienernährers. Durch die am vorherigen Einkommensniveau und der dauerhaften Beschäftigung des Mannes ausgerichteten – zumindest vom Ziel her noch – lebensstandardsichernden Rentenansprüche des Ernährers, wird das Ehepaar in der Nacherwerbsphase über die Altersrente(n) des Mannes versorgt.

Verstirbt der Mann und entfällt damit die Rente (oder vor Eintritt des Ruhestandsalters das Arbeitseinkommen) als Haupteinkommensbestandteil des Ehepaares, so ersetzt die Rentenversicherung durch das Hinterbliebenenrecht die Ernährerfunktion des Mannes: Die Witwe ist dann über den von ihrem verstorbenen Mann abgeleiteten Rentenanspruch materiell versorgt. Daraus ergibt sich, dass die Frau in der Normalfamilie ihre materiellen Ressourcen und ihre soziale Sicherung zumindest weitgehend über den Ehemann bezieht. Das impliziert allerdings materielle und soziale Abhängigkeit und setzt weiterhin das Funktionieren dieses Familienmodells und das Fortbestehen der Ehe bis zum Tod voraus.

Aufgrund ihres abgeleiteten Charakters sind Witwenrenten ein Spiegelbild der Verteilungsverhältnisse der originären Männerrenten. Dies allerdings auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Wie die Tabelle zeigt, sind die durchschnittlichen Zahlbeträge der Witwenrenten bzw. der Renten wegen Todes gering.

Durchschnittliche Zahlbeträge der Renten wegen Todes nach Rentenarten 2022 im Bestand

Westdeutschland, Angaben in €/Monat

€/Monat
Renten wegen Todes insgesamt 651
Witwenrenten 722
Witwerrenten 361
Waisenrenten 220
Erziehungsrenten 991

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (2023), Rentenversicherung in Zahlen.

Durchschnittsbeträge ebnen Unterschiede ein, dies gilt auch für die Witwenrenten. Betrachtet man die Verteilung der Witwenrenten auf einzelne Zahlbetragsgruppen (vgl. Abbildung "Verteilung der Witwenrenten und der Versichertenrenten von Frauen, Westdeutschland 2022"), so wird sichtbar, dass sie sich mit 55,9 Prozent auf Beträge zwischen 600 und 1.200 € konzentrieren. Dies ist bei den Versicherungsrenten von Frauen, die also auf versicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit und Beitragszahlungen beruhen, deutlich anders: Hier konzentrieren sich die Zahlbeträge mit 60,3 Prozent auf den Bereich unter 900 Euro.

Je nach Höhe der Rente des Verstorbenen stellt sich insofern das Niveau der Witwensicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung höchst unterschiedlich dar. Frauen, die auf die Ehe als Versorgungsinstanz gesetzt und "gut" geheiratet haben, verfügen über die höchsten Ansprüche (vgl. Abbildung "Verteilung der Witwenrenten und der Versichertenrenten von Frauen, Westdeutschland 2022").

Je nach Höhe des eigenen Einkommens und der Hinterbliebenenrente vor Anrechnung sowie nach Relation der beiden Größen zueinander, ergeben sich unterschiedliche Wirkungen der Anrechnung und des Gesamtversorgungsgrades. Allgemein gilt: Die volle Hinterbliebenenrente erhalten all diejenigen, deren eigenes Einkommen den Freibetrag nicht überschreitet. Oberhalb dieser Grenze sinkt der tatsächliche Hinterbliebenenrentenanspruch um so eher auf Null, je niedriger der Anspruch vor Anrechnung und je höher das eigene Einkommen ist. Wegen der durchschnittlich geringeren Versichertenrenten von Frauen, die sehr häufig unterhalb oder nur knapp oberhalb der Freibeträge liegen, betrifft die Anrechnung, die für Männer und Frauen in gleicher Weise geregelt ist, überwiegend die Witwer.

Zwar ist absehbar, dass die eigenständigen Renten von Frauen in den nächsten Jahren an Gewicht gewinnen und die Witwenrenten an Gewicht verlieren werden. Aufgrund der steigenden Frauenerwerbstätigkeit erhöhen sich bei den nachrückenden Jahrgängen die Rentenanwartschaften, zugleich wird die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente stärker greifen (vgl. Beispiele für die Berechnung von Hinterbliebenenrenten). Aber dennoch wird und muss die Witwenrente noch für viele Jahrzehnte ein ganz wesentliches Element der Einkommenssicherung älterer Frauen bleiben.

Alternativ zur Witwen-/Witwerrente neuen Rechts können Ehegatten gemeinsam bestimmen, dass die in der Ehezeit gemeinsam erworbenen Rentenansprüche zwischen ihnen aufgeteilt werden. Mit dieser verbindlichen Entscheidung für das Rentensplitting wird eine spätere Witwen- oder Witwerrente ausgeschlossen. Vorteile gibt es meist für Frauen, deren durch Rentensplitting erworbene Rentenansprüche im Gegensatz zur Hinterbliebenenrente nicht der Einkommensanrechnung unterliegen. Auch bei einer möglichen Scheidung und späteren Wiederheirat mit einem anderen Partner entfallen diese erworbenen Rentenansprüche nicht.

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.