Besonders betroffen von Niedrigrenten sind vor allem Frauen (vgl. dazu weiter unten) sowie Migrant:innen und Langzeitarbeitslose (zu den Erwerbsgeminderten vgl.
Migrantinnen und Migranten
Niedrige Rentenanwartschaften und Renten charakterisieren auch die Situation vieler Migrant:innen. Dies trifft verstärkt auf die jeweils erste Generation der Zuwanderer zu, die in Deutschland und auf dem deutschen Arbeitsmarkt erst Fuß fassen müssen. Geringere Verdienste und kürzere Versicherungsverläufe kumulieren auch hier. Hinzu kommt das Problem einer teilweise nur begrenzten rentenrechtlichen Anerkennung von Erwerbsphasen in den Herkunftsländern. Besondere Probleme beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Institutionen der sozialen Sicherung ergeben sich für Asylbewerber:innen und Schutzsuchende.
Demgegenüber gibt es für die Aussiedler:innen, soweit sie als Deutschstämmige aus Osteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion nach Deutschland gekommen sind, keine Benachteiligungen bei der Anerkennung von Zeiten im Herkunftsland. Sie wurden nach dem Fremdrentenrecht im Prinzip so behandelt, als hätten sie ihr Erwerbsleben bis zur Übersiedlung bereits in Deutschland verbracht. Wegen der in aller Regel langen und ununterbrochenen Berufskarrieren erreichen solche Rentner:innen eine Rentenhöhe, die etwa dem Durchschnitt der einheimischen Bevölkerung entspricht.
Langzeitarbeitslose
Absehbar ist, dass die große Gruppe der Langzeitarbeitslosen mit nur niedrigen Renten rechnen kann. Mehrere Faktoren wirken hier zusammen und verstärken sich wechselseitig:
Vom Risiko, längerfristig oder gar dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden, sind vor allem die eher schlecht verdienenden Arbeitnehmer:innen ohne schulische und/oder berufliche Ausbildung betroffen. Auch gesundheitsabträgliche Arbeitsbedingungen und Defizite bei der Weiterbildung spielen hier eine (oft kumulierende) Rolle. Wenn eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt gelingt, dann häufig nur im Niedriglohnsektor und auf der Basis prekärer Beschäftigungsverhältnisse.
Die Rentenbeiträge bei Arbeitslosigkeit sind in den zurückliegenden Jahren immer wieder abgesenkt und bei Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II inzwischen ganz abgeschafft worden.
Älteren Langzeitarbeitslosen im Rechtskreis des SGB II bleibt vielfach kaum eine andere Wahl, als eine vorgezogene Altersrente zu beantragen − auch um den Preis von Rentenabschlägen. Sie werden von den Jobcentern sogar dazu verpflichtet.