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Rentenschichtung nach Geschlecht | Rentenpolitik | bpb.de

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Rentenschichtung nach Geschlecht Höhe und Verteilung der Renten in Westdeutschland

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 3 Minuten zu lesen

Einen differenzierteren Einblick über die Höhe der Renten gewinnt man, wenn aufgeschlüsselt wird, wie sich die Zahlbeträge der einzelnen Renten in ihrer Höhe verteilen: Wie hoch ist der Anteil der Renten, die als Niedrigrenten – wie immer man solche abgrenzt − anzusehen sind? Welche Bedeutung haben recht hohe Renten bei den Rentenzahlbeträgen?

Während bei den Frauen in den alten Bundesländern rund 39 Prozent aller Versichertenrenten unter 600 Euro liegen, sind solche sehr niedrigen Renten bei Männern viel seltener. (© picture-alliance/AP)

Die Abbildung "Verteilung der Versichertenrenten nach Geschlecht im Rentenbestand, Westdeutschland 2022" zeigt für die alten Bundesländer im Jahr 2022 die Schichtung der Zahlbeträge der Versichertenrenten (Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten) im Rentenbestand für Männer und Frauen. Der Befund ist eindeutig und wenig überraschend: Frauen beziehen viel häufiger als Männer sehr niedrige Renten aus eigener Versicherung.

Während bei den Frauen 39 Prozent aller Versichertenrenten unter 600 Euro liegen (und 14,4 Prozent sogar in einer Höhe von unter 300 €), sind solche sehr niedrigen Renten bei Männern viel seltener. 21 Prozent der Männer beziehen eine Rente von unter 600 Euro. Auf der anderen Seite erzielen 22 Prozent der Männer eine Rente von 1.800 Euro und mehr - bei den Frauen sind dies gerade einmal 2,4 Prozent aller Bezieherinnen einer eigenen Versichertenrente.

Die Ursachen für diese Geschlechterdifferenz bei den Rentenzahlbeträgen wurden bereits erwähnt: Frauen weisen (in den alten Bundesländern) – deutlich weniger Versicherungsjahre auf und haben weniger verdient, was im Ergebnis zu nur wenigen Entgeltpunkten führt. Mehrere Faktoren überlagern und verstärken sich: Kurze und durchbrochene Versicherungsverläufe aufgrund von Kindererziehung und Pflege von älteren Angehörigen, Teilzeitarbeit, versicherungsfreie Minijobs, niedrige Stundenlöhne. Durch die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten (vgl. „Interner Link: Kindererziehungs- und Pflegezeiten“) werden zwar die Rentenansprüche erhöht, dies führt aber keineswegs zu einem vollständigen Ausgleich der Benachteiligung von Frauen.

  • Vergleicht man die durchschnittlichen Versicherungsjahre bei Männern und Frauen (alte Bundesländer, Rentenbestand), werden die gravierenden Unterschiede offensichtlich (Abbildung "Verteilung der Versicherungsjahre von Männern und Frauen im Rentenbestand, Westdeutschland 2022"). Fast ein Drittel der Frauen (30,9 Prozent), aber nur 10,2 Prozent der Männer weisen beim Renteneintritt weniger als 20 Versicherungsjahre auf. Auf der anderen Seite verfügen drei Viertel der Männer (74,9 Prozent), aber nur 30,51 Prozent der Frauen über 40 und mehr Versicherungsjahre.

  • Hinzu kommt, dass ein überproportionaler Anteil der Frauen in Berufen/Branchen mit geringerer Entlohnung arbeitet und dass Frauen selbst mit vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit in Deutschland bei der Entlohnung diskriminiert werden: Frauen verdienen im Schnitt um gut ein Fünftel (23 Prozent) weniger als Männer. Betrachtet man die Entlohnung von Frauen und Männern vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit, so reduziert sich dieser Unterschied auf ca. 8 Prozent.

  • Schließlich ist zu berücksichtigen, dass Frauen in einem hohen und wachsenden Maße auf Teilzeitbasis arbeiten, so dass auch wegen der geringeren Arbeitszeit die Entgeltposition ungünstig ausfällt. Mittlerweile (2023) sind mehr als die Hälfte der versicherungspflichtig beschäftigten Frauen teilzeitbeschäftigt.

Allerdings stellt sich die Frage, warum es auch bei den Männern einen mit 21,1 Prozent nicht unerheblichen Anteil mit einem Rentenzahlbetrag von unter 600 Euro gibt. Eine der Ursachen dafür ist in wechselnden sozialen Stellungen im Beruf und damit des Versichertenstatus zu suchen – ein Phänomen, das es natürlich auch in weiblichen Erwerbsbiografien gibt. Vereinfacht: Eine Person ist eine gewisse Zeit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig und erwirbt dabei einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Dann macht sie sich aber z.B. selbstständig oder wechselt in ein Beamtenverhältnis. Dadurch bleibt ein passives Versicherungsverhältnis bei der GRV bestehen. Im Rentenalter wird dann, wie oben schon erwähnt, der Rentenantrag für die Regelaltersrente gestellt und eine – häufig geringe – Rente ausbezahlt, die neben den hohen Alterseinkommen aus einem anderen Versorgungssystem steht.

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.