Angesichts der großen Spannweite der Höhe der individuellen Renten und der Vielschichtigkeit ihrer Bestimmungsgründe ist es nur begrenzt aussagefähig, auf die Höhe von Durchschnittsrenten zu verweisen. Ein Mittelwert ebnet niedrige Renten und höhere Renten statistisch ein und sagt damit nur wenig aus. Der Ausweis von Durchschnittsrenten ist aber dann sinnvoll, wenn
zwischen Detailgruppen, so den Rentenarten, dem Geschlecht und Regionen unterschieden,
zwischen dem Rentenbestand und dem Rentenzugang verglichen, und die Höhe der Durchschnittsrenten im zeitlichen Verlauf betrachtet wird.
Entsprechende empirische Befunde sollen im Folgenden vorgestellt werden. Dabei geht es hier ausschließlich um die Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten in den alten Bundesländern. Daten für die neuen Bundesländer folgen im nächsten Kapitel (vgl. Renten in den neuen Bundesländern).
Unterscheidung nach Rentenarten und Geschlecht
…im Rentenbestand
Wichtige Hinweise auf die Unterschiede bei den Rentenhöhen lassen sich finden, wenn die Durchschnittsrenten aufgegliedert werden, und zwar nach
Dargestellt wird in der Abbildung "Durchschnittliche Rentenhöhen im Rentenbestand nach Rentenart und Geschlecht 2022" der Durchschnitt sämtlicher am 31.12.2022 gezahlter Altersrenten (Bestandsrenten). Die Zahlen zeigen eine Reihe von Unterschieden in den gruppenspezifischen Durchschnitten - die auch Hinweise für das Verständnis der Funktionsweise der Rentenversicherung geben − wie z.B.:
Frauen erzielen drastisch niedrigere Renten als Männer, was vor allem an kürzeren Beitragszeiten und niedrigeren Löhnen liegt.
Die Regelaltersrenten fallen mit 553 Euro bei den Frauen deutlich niedriger als die vorgezogenen Altersrenten aus. Der Grund: Bei den vorgezogenen Altersrenten wird eine langjährige Versicherungszeit vorausgesetzt, die viele Frauen nicht vorweisen können. Sie sind dann auf den Bezug der Regelaltersrente verwiesen, deren Bezug eine Versicherungszeit von lediglich fünf Jahren erfordert.
Auch bei Männern gibt es eine größere Zahl von Rentnern, die ab 65+ in Rente gehen. Unter ihnen finden sich viele, die nur einen Teil ihrer Erwerbstätigkeit in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung verbracht haben, dann aber als Selbstständige oder Beamte gearbeitet haben. Sie beziehen ihre – meist eher geringen – Renten neben einer Pension oder anderen Alterssicherung.
Interessant sind die relativ hohen durchschnittlichen Zahlbeträge bei den Altersrenten für langjährig und besonders Versicherte. Dafür gibt es nicht nur den Grund, dass diese Rentenarten nur in Anspruch genommen werden, wenn lange Versicherungszeiten vorliegen (vgl. Interner Link: Altersrenten und Altersgrenzen). Zugleich gehen lange Versicherungszeiten häufig mit einer mittleren oder höheren Einkommensposition einher.
…im Rentenzugang
Da in die Durchschnittsberechnung der Bestandsrenten alle laufenden Renten eingehen und diese wiederum, so bei Rentnerinnen und Rentnern im hohen Lebensalter, die Berufs- und Einkommensposition bereits lang vergangener Jahrzehnte widerspiegeln, lassen sich die Veränderungen des (geschlechtsspezifischen) Erwerbsverhaltens sowie die Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahren (Ausweitung von Langzeitarbeitslosigkeit, prekären Beschäftigungsverhältnissen und von Niedriglöhnen) mit diesen Daten nicht voll erfassen. Auch machen sich die Veränderungen des Rentenrechts − so vor allem die Rentenabschläge im Rentenbestand − zunächst nur begrenzt bemerkbar, da diese ja erst für vorgezogene Altersrenten gelten, die ab 1997 in Anspruch genommen worden sind. Deshalb bietet es sich an, auch auf die durchschnittliche Höhe der neu zugehenden Renten Bezug zu nehmen.
Rentenzugang und Rentenbestand
Rentenzugänge (neue Renten) sind alle im Verlauf eines Jahres neu bewilligte Renten. Der Rentenbestand sind die zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlten Renten (z.B. dem 31.12.). Beide sind über den aktuellen Rentenwert an die aktuelle Lohnentwicklung angebunden.
Zwischen beiden Größen besteht ein unmittelbarer Zusammenhang: In den Rentenbestand gehen jährlich neue Renten zu und fallen − vor allem wegen Todes - Renten weg. Fallen die Neurenten zunehmend niedriger aus wegen höherer Abschläge, veränderter Versicherungsbiografien (Niedriglohn, atypische Beschäftigung, Reduzierung beitragssteigender Anrechnungszeiten usw.) - so sinken verzögert auch die Zahlbeträge der Bestandsrenten.
Im Jahr 2023 wurden in den alten und neuen Bundesländern etwa 1,5 Mio. Renten neu gezahlt; 1,56 Mio. Renten sind − vor allem wegen Todes − entfallen. Bei einem Bestand an 25,9 Mio. verändern also die Rentenneuzugänge jährlich etwa 5,5 Prozent des Bestandes.
Die in der Abbildung "Durchschnittliche Rentenhöhen im Rentenzugang nach Rentenart und Geschlecht" wiedergegebenen Zahlen zeigen, dass die neuen Renten zum Teil zum Teil niedriger sind als die Bestandsrenten. Offensichtlich haben die Versicherten, die 2022 erstmals ihre Rente beziehen, in ihrer Erwerbsbiografie weniger Entgeltpunkte erworben als die "Altrentner" und/oder die Zusammensetzung der beiden Gruppen unterscheidet sich. Beides ist der Fall. Einerseits haben die Bestandsrentner (die im Schnitt älter sind und vereinfacht gesprochen ihre Erwerbstätigkeit in der Phase des "Wirtschaftswunders" begonnen haben), längere, nicht durch Arbeitslosigkeit unterbrochene und häufiger in Normalarbeitsverhältnissen verbrachte Erwerbsbiografien als die Neurentner. Auf der anderen Seite findet sich unter den Neurentenbeziehern z.B. ein höherer Frauenanteil mit deutlich mehr Teilzeit-Erwerbsbiografien. Im Unterschied zu den 1970er, 1980er und auch noch 1990er Jahren, in denen viele Frauen überhaupt keinen Anspruch auf eine Versichertenrente hatten, da sie zuvor überhaupt nicht versicherungspflichtig erwerbstätig waren, beziehen aktuell nahezu alle Frauen, die die Altersgrenzen erreichen, eigenständige Renten. Diese Renten sind allerdings weit überwiegend gering, wenn z.B. nur für eine kurze Zeit und/oder nur auf Teilzeitbasis gearbeitet worden ist oder wenn die Rentenansprüche allein durch die Kindererziehungszeiten entstanden sind. Dadurch wird bei den Frauen die durchschnittliche Rentenhöhe abgesenkt, während die früheren "Nullrenten" erst gar nicht in die Durchschnittsberechnung eingegangen sind.
Nicht zuletzt ist zu beachten, dass sich bei den Neurenten Reformmaßnahmen (die sich auf die Rentenberechnung, nicht auf die Rentenanpassung beziehen) unmittelbarer niederschlagen (so wurden bei einem Rentenbeginn vor 1992 bis zu 13 Jahre an Ausbildungszeiten (Schule und Studium) als Anrechnungszeiten nach dem 16. Lebensjahr anerkannt, seit 2009 ist dies nur noch eingeschränkt der Fall), während diese Leistungseinschränkungen sich auf die Durchschnittswerte bei den Bestandsrenten erst über die Jahre auswirken. Das gilt insbesondere auch für die Einführung der versicherungsmathematischen Abschläge bei vorgezogenem Rentenbeginn (vgl. Interner Link: Altersrenten und Altersgrenzen), die einen Großteil der Altersrenten betreffen.
Verfolgt man die durchschnittliche Höhe der Altersrenten im Rentenzugang seit 2000, so zeigt sich (vgl. Abbildung "Durchschnittliche Höhe von Altersrenten im Jahr des Zugangs 2000 – 2022") − sowohl für Männer als auch für Frauen – ein leicht wechselvoller Verlauf, der bis 2017/2018 insgesamt einen nur recht schwachen Anstieg der Zahlbeträge aufweist. Diese nur leichte Zunahme ist deswegen bemerkenswert, da zu berücksichtigen ist, dass die Zugangsrenten des jeweiligen Jahres auf dem dann gültigen aktuellen Rentenwert basieren. Ein Beispiel: Eine im Jahr 2007 neu bewilligte Rente basiert auf einem aktuellen Rentenwert/alte Bundesländer von 26,27 Euro; eine im Folgejahr 2008 neu zugehende Rente wird hingegen mit einem aktuellen Rentenwert von 26,54 Euro berechnet. Die jeweilige Höhe des aktuellen Rentenwerts und dessen Anpassung im Zeitverlauf muss also eingerechnet werden, um einen sinnvollen Vergleich durchführen zu können.
Die Erhöhungen des aktuellen Rentenwerts und damit die Rentenanpassungen haben zwischen 2000 und 2022 zu einer Anhebung um etwa 45 Prozent (alte Bundesländer) geführt. Diese (im Prinzip) jährliche Erhöhung des aktuellen Rentenwerts geht in die Berechnung jeder Rente ein, nicht nur in die neu zugehenden Renten des aktuellen Jahres, sondern auch in die Berechnung der in den Jahren zuvor zugegangenen Renten (Prinzip der dynamischen Rente). Die neu bewilligten Renten der vorvergangenen Jahre liegen insofern − nach Maßgabe der Anpassungssätze - im Jahr 2023 deutlich höher als im Jahr ihres Zugangs.