Absenkung des Rentenniveaus
Für das Verständnis der Rentenanpassung sind nicht die Details und die Begründungen der Formel entscheidend. Wichtig ist hingegen das Ergebnis: Die Rentenerhöhungen werden abgebremst und von den Einkommenszuwächsen der Aktiven teilweise abgekoppelt. Grundlegendes Ziel ist es dabei, den demografisch bedingten Ausgabenzuwachs (vgl.
Aufgegeben worden ist mit diesem als "Paradigmenwechsel" bezeichneten Umbruch das Ziel einer Lebensstandardsicherung allein durch die Rente. Die Vorstellung, dass im Alter, nach einem langen Arbeitsleben, der im Lebensverlauf erreichte Lebensstandard (mit Abstrichen) beibehalten werden kann, gilt für das Leistungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr. Eine Lebensstandardsicherung kann nur noch erreicht werden, wenn die gesetzlichen Renten durch Leistungen der privaten und/oder betrieblichen Vorsorge ergänzt werden. Es kommt also zu einer Verschiebung: Die Leistungsverschlechterungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung sollen durch einen Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge kompensiert werden (vgl.
Standardrente
Das Leistungsniveau der Rentenversicherung, also das Verhältnis von Renten zu Arbeitnehmereinkommen, lässt sich durch das Rentenniveau beziffern. Das Rentenniveau ist eine statistische Maßgröße, die die Renten mit den Arbeitnehmereinkommen vergleicht. Üblich ist es bei diesem Vergleich, sich auf die Rente eines sog. Durchschnittsrentners und auf das durchschnittliche Arbeitnehmereinkommen des laufenden Jahres zu beziehen. Der Durchschnittsrentner (auch als "Standardrentner" bezeichnet) ist definiert als ein Rentner/eine Rentnerin, der/die 45 anrechnungsfähige Versicherungsjahre aufweist und im Verlauf seines/ihres Versicherungslebens durchschnittlich verdient hat, also in der Summe 45 Entgeltpunkte aufweist. Es handelt sich dabei um eine Modellrechnung. So könnte man etwa statt der Gegenüberstellung von zwei Durchschnittswerten auch zwei Werte von der Hälfte des Durchschnitts vergleichen: Die Rente eines Versicherten, der 45 anrechnungsfähige Versicherungsjahre aufweist, aber nur die Hälfte des Durchschnitts verdient hat, mit der Hälfte des aktuellen Durchschnittseinkommens der Arbeitnehmer. Die Ergebnisse sind identisch und bei beiden Rechnungen lässt sich erkennen, wie sich im Zeitverlauf das Rentenniveau verändert.
Diese Modellrechnungen sind nicht mit den tatsächlich gezahlten Durchschnittsrenten identisch. Schon die gesetzte Annahme − 45 anrechnungsfähige Versicherungsjahre − trifft in der Realität nur auf einen Teil der Rentner:innen zu.
Verglichen werden beim Rentenniveau Nettogrößen (vgl. im Detail Schmitz/Schäfer 2018). Da aber die Besteuerung der Renten nach Zugangsjahren variiert, also von keiner für alle Renter:innen gleichen Steuerbelastung ausgegangen werden kann (vgl. Rentenberechnung), werden die Nettogrößen vor Steuern, aber nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen einander gegenüber gestellt.