Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Berufsständische Versorgungswerke | Rentenpolitik | bpb.de

Rentenpolitik Rentenpolitik kompakt Lebenslagen Älterer Einkommen im Alter und Altersarmut Alterssicherungssysteme Grundsicherung Grundlagen und Geschichte der GRV Leistungen und Finanzierung Rentenberechnung, Rentenanpassung, Rentenhöhe Renten in Ostdeutschland Betriebliche und private Altersvorsorge Altersgrenzen, Altersübergänge, Alterserwerbstätigkeit Finanzierungsprobleme Reformbedarfe und Reformdebatten Alterssicherung in Europa Altersbilder und Lebenslagen Vom Defizit- zum Ressourcenmodell Aspekte der Lebenslagen Älterer Teilhabedimensionen Die Unterschiedlichkeit beachten! Alterseinkommen und Altersarmut Einkommensquellen und -arten Höhe und Verteilung der Gesamteinkommen Altersarmut Wachsende Altersarmut in der Zukunft? Alterssicherung Einkommensbedarf im Alter Leistungsbedingungen und Leistungsziele Grenzen einer familiären Absicherung Öffentliche Alterssicherung Betriebliche Altersversorgung Private Vorsorge Umlagefinanzierung oder/und Kapitaldeckung 3-Säulen-System der Alterssicherung Regelsysteme neben der GRV Beamtenversorgung Alterssicherung der Landwirte Künstlersozialversicherung Berufsständische Versorgungswerke Grundlagen der Gesetzlichen Rentenversicherung Grundprinzipien Versichertenkreis Leistungen im Überblick Struktur und Entwicklung der Rentenzahlen Rentenfinanzen im Überblick Organisation und Selbstverwaltung Geschichte der Rentenversicherung Traditionen und Vorläufer Bismarcks Sozialgesetze Die Entwicklung bis 1945 Nachkriegsgeschichte bis 1990 Von 1990 bis heute Leistungen der Rentenversicherung Altersrenten und Altersgrenzen Erwerbsminderungsrenten Funktion der Hinterbliebenenrenten Kindererziehungs- und Pflegezeiten Rehabilitation Rentenanpassung Die lohndynamische Rente Die Rentenanpassungsformel Das Rentenniveau Höhe und Verteilung der Renten in Westdeutschland Bestimmungsfaktoren für die Rentenhöhe Durchschnittliche Altersrenten in den alten Bundesländern Rentenschichtung nach Geschlecht Niedrigrenten Versichertenrenten von Frauen Höhe und Verteilung der Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten als Renten an Witwen Betriebliche Altersversorgung Stellenwert und Charakteristika Durchführungswege Unverfallbarkeit Rentenhöhe und Rentenanpassung Entgeltumwandlung Empirische Befunde zur betrieblichen Altersversorgung Ziele der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Perspektiven: Betriebsrentenstärkungsgesetz Private Vorsorge/"Riester-Rente" Vorsorgeprodukte Riester-Förderung Verbreitung und Nutzung der Riester-Rente Sichert die Riester-Rente den Lebensstandard? Altersgrenzen, Alterserwerbstätigkeit Heraufsetzung der Altersgrenzen Erwerbstätigkeit im Alter (Langzeit-)Arbeitslosigkeit Älterer Erwerbsaustritt und Renteneintritt Berufliche Leistungsfähigkeit im Alter Rente erst ab 70? Altersgrenzen nach Art der Beschäftigung? Flexible Altersübergänge Flexibilisierung der Altersgrenzen Gleitender Ruhestand Altersteilzeit und Teilrente Weiterarbeit trotz Rente Kapitaldeckungsverfahren als Finanzierungsalternative? Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren Eine kurze Historie Pro und Contra Kapitalmarktfundierung und Demografie Risiken der kapitalmarktgedeckten Altersvorsorge Kapitalmarktfundierung und Finanzkrise Infografiken Literaturverzeichnis Glossar Redaktion

Berufsständische Versorgungswerke Regelsysteme neben der GRV

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 1 Minute zu lesen

Bei der berufsständischen Altersversorgung handelt es sich um eine auf einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft beruhende Altersversorgung für in Kammern organisierte freie Berufe, die durch einzelne Versorgungswerke erbracht wird.

Berufsständische Versorgungswerke leisten Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten für folgende Berufsgruppen (Männer und Frauen): Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, psychologische Psychotherapeuten und Ingenieure. (© ddp/AP)

Leistungsziel der berufsständischen Altersversorgung ist die Sicherung des Lebensstandards auf der Grundlage des versicherten und verbeitragten Einkommens. Es dominiert das Versicherungs- und Äquivalenzprinzip. Die für die Gesetzliche Rentenversicherung typischen Elemente eines sozialen Ausgleichs finden sich bei der berufsständischen Altersversorgung nicht.

Die Finanzierung beruht auf dem Kapitaldeckungsverfahren (Anwartschaftsdeckungsverfahren bzw. Deckungsplanverfahren; vgl. Interner Link: Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren): Die Beitragseinnahmen werden kapitalbildend angelegt, die Leistungen werden (zumindest zum Teil) aus dem Kapitalstock finanziert. Öffentliche (steuerfinanzierte) Zuschüsse gibt es bei der berufsständischen Altersversorgung nicht. Die Versorgungswerke beziehen nur die Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe ein, wobei es die Möglichkeit gibt, dass auch Angestellte, die bei den freien Berufen beschäftigt sind, unter bestimmten Bedingungen Mitglied werden und sich von der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können.

Derzeit werden 91 auf Landesrecht beruhende öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen gezählt. Diese Einrichtungen sind in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen zusammengeschlossen. Im Einzelnen werden folgende Berufsgruppen erfasst: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, psychologische Psychotherapeuten, Ingenieure.

Mitgliederstruktur der berufsständischen Versorgungswerke 2021 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de

Die Zahl der beitragsleistenden Mitglieder lag Ende 2021 bei etwa 1 Mio. Personen, wobei den Ärzten (einschließlich Zahn- und Tierärzte) die mit Abstand größte Bedeutung zukommt (vgl. Abbildung "Mitgliederstruktur der berufsständischen Versorgungswerke 2021 "). Die Zahl der Rentenempfänger:innen betrug 2021 gut 307.000 Personen, die durchschnittliche Höhe der Altersrente lag bei 2.150 Euro/Männer bzw. 1.505 Euro/Frauen.

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.