Leistungsziel der berufsständischen Altersversorgung ist die Sicherung des Lebensstandards auf der Grundlage des versicherten und verbeitragten Einkommens. Es dominiert das Versicherungs- und Äquivalenzprinzip. Die für die Gesetzliche Rentenversicherung typischen Elemente eines sozialen Ausgleichs finden sich bei der berufsständischen Altersversorgung nicht.
Die Finanzierung beruht auf dem Kapitaldeckungsverfahren (Anwartschaftsdeckungsverfahren bzw. Deckungsplanverfahren; vgl. Interner Link: Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren): Die Beitragseinnahmen werden kapitalbildend angelegt, die Leistungen werden (zumindest zum Teil) aus dem Kapitalstock finanziert. Öffentliche (steuerfinanzierte) Zuschüsse gibt es bei der berufsständischen Altersversorgung nicht. Die Versorgungswerke beziehen nur die Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe ein, wobei es die Möglichkeit gibt, dass auch Angestellte, die bei den freien Berufen beschäftigt sind, unter bestimmten Bedingungen Mitglied werden und sich von der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können.
Derzeit werden 91 auf Landesrecht beruhende öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen gezählt. Diese Einrichtungen sind in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen zusammengeschlossen. Im Einzelnen werden folgende Berufsgruppen erfasst: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, psychologische Psychotherapeuten, Ingenieure.
Die Zahl der beitragsleistenden Mitglieder lag Ende 2021 bei etwa 1 Mio. Personen, wobei den Ärzten (einschließlich Zahn- und Tierärzte) die mit Abstand größte Bedeutung zukommt (vgl. Abbildung "Mitgliederstruktur der berufsständischen Versorgungswerke 2021 "). Die Zahl der Rentenempfänger:innen betrug 2021 gut 307.000 Personen, die durchschnittliche Höhe der Altersrente lag bei 2.150 Euro/Männer bzw. 1.505 Euro/Frauen.