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Das 3-Säulen-System der Alterssicherung im Überblick | Rentenpolitik | bpb.de

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Das 3-Säulen-System der Alterssicherung im Überblick

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 3 Minuten zu lesen

Das Alterssicherungssystem in Deutschland ist historisch gewachsen, unterlag aber auch Veränderungen und deshalb kann es nicht verwundern, dass es auch heute noch unübersichtlich strukturiert ist.

Die zweite und dritte Säule sind - beginnend mit der Einführung der "Riester-Rente" im Jahr 2001 - zu einem Bestandteil der staatlichen Alterssicherungspolitik geworden. (© ddp/AP)

Zwar lässt sich grob zwischen den drei Säulen bzw. Ebenen "Staatliche Regelsicherung", "betriebliche Altersversorgung" und "private Altersvorsorge" unterscheiden. Doch auch innerhalb dieser Säulen handelt es sich um ein Konglomerat unterschiedlicher Einzelsysteme, Institutionen und Leistungsprinzipien. Diese Ausdifferenzierung geht einher mit Unterschieden hinsichtlich des erfassten Personenkreises, der Organisation, der jeweils angestrebten Sicherungsziele, der Leistungsvoraussetzungen und -niveaus sowie der Finanzierungsmodalitäten. Trotz gleicher persönlicher Voraussetzungen werden je nach System unterschiedliche Leistungen gewährt.

Die Einzelsysteme

Die Ebenen bzw. Säulen des Systems der Alterssicherung in Deutschland (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Um hier einen besseren Überblick zu erhalten, müssen die Einzelsysteme den unterschiedlichen Ebenen zugeordnet werden (vgl. Abbildung "Die Ebenen bzw. Säulen des Systems der Alterssicherung in Deutschland").

Weitere Einkommensquellen im Alter

Über die vorgenannten Leistungen hinaus gibt es verschiedene weitere Einkommensquellen, die meist neben den Leistungen aus den drei bzw. vier Ebenen bezogen werden und diese ergänzen. Nur in Ausnahmefällen dienen sie als Haupteinkommensquelle im Alter. Hierzu zählen

  • Einnahmen aus einer (Neben)Erwerbstätigkeit: Über 1,3 Million Menschen, die die Regelaltersgrenze der Rentenversicherung überschritten haben, waren 2022 noch erwerbstätig. Überwiegend handelt es sich dabei um Selbstständige, Freiberufliche und um Angehörige landwirtschaftlicher Berufe, die noch im Beruf stehen, sowie um Rentnerinnen und Rentner, die eine Nebenbeschäftigung ausüben. Zu einem großen Teil handelt es sich hierbei um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs).

  • Einnahmen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen sowie Vermietung und Verpachtung

  • Leistungen aus der Kriegsopferversorgung,

  • Geldleistungen aus der Pflegeversicherung (Pflegegeld),

  • Renten aus der Gesetzlichen Unfallversicherung, die allerdings teilweise mit den GRV-Renten verrechnet werden, sowie

  • Wohngeldleistungen.

Für die verschiedenen Gruppen der Bevölkerung setzen sich die Alterseinkünfte in unterschiedlicher Weise aus diesen Ebenen zusammen. Insgesamt charakterisieren die erwerbs- und berufsbezogenen Alterssicherungssysteme, die die Zugehörigkeit zu den Systemen an den Erwerbs- und Berufsstatus binden und zugleich die Rentenhöhe nach dem vormaligen Erwerbseinkommen und der Dauer der Erwerbstätigkeit ausrichten, die Alterssicherung in Deutschland. Eine die gesamte Bevölkerung umfassende Bürgerversicherung oder eine pauschale Grundrente gibt es in Deutschland nicht.

Trends: Bedeutungszuwachs der zweiten und dritten Säule

Insgesamt lässt sich in den letzten Jahren eine Gewichtsverschiebung in Richtung der individuellen Vorsorge und der betrieblichen Altersversorgung erkennen. Beginnend mit der Einführung der "Riester-Rente" im Jahr 2001 ist parallel dazu eine Absenkung des Versorgungsniveaus der Rentenversicherung eingeleitet worden; die auftretenden Versorgungslücken sollen – gefördert durch staatliche Zuschüsse und Steuererleichterungen – durch den Ausbau der privaten Vorsorge und der betrieblichen Altersversorgung geschlossen werden (vgl. Interner Link: Betriebliche Altersversorgung und Interner Link: Private Vorsorge/"Riester-Rente). Die zweite und dritte Säule sind damit zu einem Bestandteil der staatlichen Alterssicherungspolitik geworden.

Die Ebenen der Alterssicherung lassen sich auch nach ihrem Finanzierungsverfahren unterscheiden: Den im Umlageverfahren finanzierten Systemen (Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Alterssicherung der Landwirte, Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und in gewissem Sinne auch die Grundsicherung) stehen die kapitalgedeckten Systeme (betriebliche Altersversorgung, berufsständische Versorgungswerke, Lebensversicherung) gegenüber.

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.