Sparen und Vermögensbildung
Im Alter kann der Lebensunterhalt durch die sukzessive Vermögensauflösung bestritten werden oder, wie beim Beispiel der besonders verbreiteten Vorsorgeform durch Wohneigentum, verbessert werden (geringere Kosten der selbstgenutzten Immobilie im Alter). Einkommen und Konsum werden also durch den Vorgang von Sparen und Entsparen zeitlich verlagert. Altersvorsorge durch Vermögensbildung richtet sich nach den individuellen Entscheidungen, Präferenzen und Möglichkeiten der Menschen, vollzieht sich also freiwillig und wird über Kapital- und Versicherungsmärkte organisiert. Die Rendite des Vermögens und damit die Einkommenshöhe im Alter werden durch die Bedingungen und Ergebnisse des Marktes bestimmt (zur Diskussion dieser Zusammenhänge (zur Diskussion dieser Zusammenhänge (vgl.
Angesichts des jahrzehntelang gestiegenen Einkommens- und Lebensstandardniveaus und der damit für viele bestehenden Möglichkeiten, Teile des laufenden Einkommens zurückzulegen und zu sparen, kommt der marktlich organisierten individuellen Altersvorsorge Plausibilität zu. Auch wegen der finanziellen Probleme der öffentlichen Alterssicherungssysteme gilt manchen die private Altersvorsorge als der angemessene Weg zur Gestaltung einer finanzierbaren und leistungsfähigen Altersversorgung, dies insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden demografischen Belastungen. Verwiesen wird zudem auf hohe Renditechancen auf den Kapitalmärkten.
Auf den Kapital- und Versicherungsmärkten bieten Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister – mittlerweile weltweit operierend – eine breite, kaum noch überschaubare Palette von Altersvorsorgeprodukten an. Auf die reine Vermögensbildung und die Bereitstellung einer möglichst hohen Kapitalsumme konzentrieren sich Bankprodukte (Spareinlagen, Sparverträge), Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Anleihen) und Investment-Fonds. Individuell ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe das Alterseinkommen durch Zinserträge oder Vermögensabbau ergänzt wird. Auch der Erwerb von Wohneigentum (selbst genutztes Wohneigentum, vermietete Eigentumswohnung, Immobilienfonds) kann als Altersvorsorge dienen.
Sparen mit Versicherungen
Da die Lebensdauer und damit der Zeitraum für die Auflösung des Kapitalstocks nicht kalkulierbar sind, bleibt für den Einzelnen unsicher, welche Höhe der Vermögensbestand im Alter erreichen muss. Bei einem langen Leben können sich selbst hohe Rücklagen als unzureichend erweisen. Auch bleibt das Risiko eines frühen Todes des Unterhalt leistenden Ehepartners unberücksichtigt. Diese durch die reine Vermögensbildung nicht abgedeckten sog. biometrischen Risiken (vorzeitiger Tod, langes Leben) lassen sich durch die Einschaltung von Versicherungen (Risikolebensversicherung, kapitalbildende Lebensversicherung, private Rentenversicherung) ausgleichen, wobei es allerdings z. B. kaum private Absicherungen des Invaliditätsrisikos gibt.
Sozialpolitische Aspekte privater Altersvorsorge
Zum Pro und Kontra einer privaten Altersvorsorge gibt es viele Argumente (zur Finanzierung vgl.
Wenn keine Sparbeträge zurückgelegt bzw. die Versicherungsprämien nicht gezahlt werden können, wird keine Altersabsicherung aufgebaut. Der Staat kann hier nur Anreize geben. Einen an sozialen Maßstäben orientierten Ausgleich für fehlende Zahlungsfähigkeit infolge von Notlagen oder besonderen Lebenslagen gibt es bei einer marktlichen Altersvorsorge nicht. Es zählen allein die tatsächlich geleisteten Sparbeträge und Prämien, die Renditen und (bei einer Versicherung) die individuellen Risiken.
Unzureichend ausgeprägt ist aber auch die Vorsorgebereitschaft. Zum einen fehlen die erforderlichen Informationen: Es lässt sich vorab für den Einzelnen nicht abschätzen, wie hoch die Kapitalsumme oder die Rentenleistung beim Berufsaustritt sein müssen, um im späteren Alter über ein Einkommen zu verfügen, das nicht nur Armut vermeidet, sondern auch den im Lebensverlauf erreichten Lebensstandard absichert. Dies ist umso schwieriger, je frühzeitiger der Sparprozess beginnt. Die Spartätigkeit muss normalerweise jedoch schon im frühen Lebensalter, spätestens beim Berufseintritt, einsetzen um ausreichende Ergebnisse zu erzielen. Denn nur wenn die Beiträge lange genug gezahlt werden und sich der Zinseszinseffekt auswirkt, bleiben – bezogen auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme oder Rentenzahlung – die monatlichen Belastungen tragbar.
Die Einsicht, bereits in der Jugend für den fernen Zeitraum des Alters vorzusorgen, kann nicht vorausgesetzt werden. Zukünftige Bedarfe, zumal für weit entfernt liegende Lebensphasen wie das Alter, werden gegenüber gegenwärtigen Bedarfen unterschätzt oder minder gewichtet. In den frühen Stadien des Lebenslaufs dominieren naturgemäß andere Einkommensverwendungspräferenzen bzw. Bedarfe (z. B. Ausgaben für eine berufliche Ausbildung, für die Wohnungseinrichtung, für die Gründung und den Unterhalt einer Familie). Auch zielt eine Spartätigkeit nicht nur auf die Phase des Alters. Im Lebensverlauf gibt es eine Fülle von Anlässen und Gründen für einen anderweitigen Rückgriff auf das Vermögen (Anschaffungen, Familiengründung, Existenzgründung usw.). Und Notlagen wie Arbeitslosigkeit, Erkrankung oder familiäre Krisen können dazu zwingen, vorhandenes Vermögen aufzulösen oder Versicherungsverträge zu kündigen.
Da die Erträge einer privaten Altersvorsorge durch die Entwicklungen auf den Finanz- und Kapitalmärkten bestimmt werden, besteht die Chance auf Renditen und Wertzuwächse. Den Chancen stehen aber auch Risiken gegenüber (ausführlich vgl.
Durch Regulierungen auf den Kapital- und Versicherungsmärkten (Wettbewerbsrecht, Banken- und Versicherungsaufsicht, Verbraucher- und Anlegerschutz) lassen sich einige dieser Risiken begrenzen sowie Information und Transparenz über die Vorsorgeprodukte verbessern. Gleichwohl beschränkt sich die Regulierung auf die Festlegung eines ordnungspolitischen Rahmens für das Agieren der privatwirtschaftlichen Unternehmen und für die Entfaltung der Marktkräfte. In den Marktprozess selber sowie in Umfang und Gestaltung der Leistungen wird nicht direkt und nicht flächendeckend eingegriffen, die Marktabhängigkeit der Alterssicherung bleibt. Eine indirekte Steuerung der privaten Altersvorsorge kann durch Steuererleichterungen und/oder durch die Zahlung von Zulagen erfolgen, um Anreize zur Vermögensbildung oder zum Abschluss von Lebensversicherungen zu geben. Auch ist es möglich, die öffentliche Förderung an solche Anlageformen zu binden, die bestimmte Mindeststandards erfüllen, um über diesen Weg Vorsorgeprodukte zu fördern, die eine ausreichende Sicherheit bieten.
Grenzen der betrieblichen und privaten Alterssicherung
Im Ergebnis der systematischen Sicht auf die drei Säulen der Alterssicherung zeigt sich, dass weder die private Altersvorsorge noch die betriebliche in der Lage sind, eine flächendeckende und zugleich ausreichende Absicherung der gesamten Bevölkerung sicherzustellen. Dazu bedarf es eines allgemeinen öffentlichen/staatlichen Sicherungssystems mit einer gesetzlich geregelten Vorsorge bzw. Versicherungspflicht, einem festgelegten Leistungsumfang und Leistungsniveau sowie einer öffentlichen Bereitstellung und Finanzierung dieser Leistungen. Private Altersvorsorge und die betriebliche Altersversorgung können ein öffentliches System aber ergänzen und aufstocken. Je niedriger das Leistungsniveau der öffentlichen Systeme festgelegt wird, umso größer ist die Notwendigkeit der zusätzlichen privaten oder betrieblichen Vorsorge, um in der Summe der Alterseinkommen auf ein angemessenes Versorgungsniveau zu kommen.