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Die Alterssicherung stellt, egal wie sie organisiert ist, in allen modernen Gesellschaften einen erheblichen Anteil an der Verwendung des Sozialprodukts dar. Sie ist quantitativ der Kernbereich des Sozialstaats.
In Deutschland wurden im Jahr 2022 − die unterschiedlichen Alterssicherungssysteme zusammengefasst – nahezu 400 Milliarden Euro für Altersrenten ausgegeben. Das entspricht 36 Prozent aller Sozialleistungen und 9,0 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Berücksichtigt man darüber hinaus noch die Leistungen im Fall von Invalidität und an Hinterbliebene, so erhöht sich der Betrag auf rund 460 Milliarden Euro. Das entspricht etwa 49 Prozent aller Sozialleistungen und 13,0 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
Dabei gibt es in verschiedenen Ländern (vgl. Alterssicherungssysteme in Europa) eine sehr unterschiedliche Entwicklungsgeschichte und Ausgestaltung ihrer Alterssicherung. Darum ist es wichtig, nicht nur das in Deutschland realisierte System der Rentenversicherung zu betrachten, sondern sich über die prinzipiell möglichen Gestaltungsformen der Alterssicherung klar zu sein. Das vorliegende Kapitel gibt einen ersten und prinzipiellen Überblick über mögliche Gestaltungsformen der Alterssicherung sowie Grundlagen der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und der anderen Alterssicherungssysteme in Deutschland.
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