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Wachsende Altersarmut in der Zukunft? | Rentenpolitik | bpb.de

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Wachsende Altersarmut in der Zukunft?

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 7 Minuten zu lesen

Die aktuellen Daten über das gegenwärtige Ausmaß der Altersarmut sagen noch wenig über die zukünftigen Entwicklungen aus. Insofern darf der Vergleich zu den anderen Betroffenengruppen nicht dazu verleiten, die Problemlage zu verharmlosen, denn womöglich verschleiert die (noch) etwas niedrigere Betroffenheit, dass längst ein Trend eingesetzt hat, der auf mittlere und längere Frist zu einem deutlichen Anstieg der Altersarmut führen wird.

Arbeiterin für Arbeits- und Hygienebekleidung: Das zukünftige Alterseinkommen wird in Niveau und Verteilung durch ein breites Bündel unterschiedlicher ökonomischer, sozial-struktureller und politischer Faktoren bestimmt, die sich insgesamt nicht verlässlich vorhersagen lassen. (© picture alliance / ZB)

Da die Rentenhöhe immer ein Spiegelbild der vergangenen Erwerbsbiografie und des jeweiligen Rentenniveaus ist, interessiert vor allem, ob die in den nächsten Jahren ins Rentenalter nachrückenden Kohorten aufgrund anderer und ungünstigerer Bedingungen zunehmend mit Alterssicherungsansprüchen rechnen müssen, die nicht mehr die Armutsrisikoschwelle erreichen.

Will man Aussagen über dieses Risiko treffen, sollte bewusst sein, dass Prognosen höchst unsicher sind. Denn das zukünftige Alterseinkommen wird in Niveau und Verteilung durch ein breites Bündel unterschiedlicher ökonomischer, sozial-struktureller und politischer Faktoren bestimmt, die sich insgesamt nicht verlässlich vorhersagen lassen.

Zu unterscheiden ist hierbei zwischen externen und internen Faktoren:

  • Die internen Faktoren beziehen sich auf die Wirkung der bereits wirksamen und der absehbaren leistungsrechtlichen Veränderungen und Einschnitte in den Systemen der Alterssicherung, insbesondere in der Rentenversicherung.

  • Bei den externen Faktoren ist zu fragen, ob sich die Erwerbsbiografien und damit die individuellen Rentenanwartschaften der in den Rentenbezug nachrückenden Jahrgänge gegenüber dem Rentenbestand verschlechtern werden. Die zukünftigen Rentenhöhen hängen dabei entscheidend von der Struktur und Entwicklung des Arbeitsmarktes ab, konkret vom Ausmaß der Erwerbsbeteiligung und Arbeitslosigkeit sowie von den Strukturveränderungen von Arbeitsverhältnissen und Einkommenslagen.

"Nach wie vor gilt aber, dass eine durchgängige Erwerbskarriere mit Absicherung in einem Regelsicherungssystem die beste Vorsorge für das Alter bietet" .

Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt und in den Lebensformen

Ein Blick auf die externen Faktoren zeigt, dass sich auf dem Arbeitsmarkt ein Risiko- und Problempotenzial aufgebaut hat. An dieser Stelle sollen einige Stichworte reichen: Die Arbeitslosigkeit und insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit haben in den zurückliegenden Jahrzehnten die Erwerbsbiografien vieler Kohorten geprägt. Beschäftigungsverhältnisse, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, wie Selbstständigkeit oder geringfügige Beschäftigung, haben an Bedeutung zugenommen. Die Erwerbsverläufe sind diskontinuierlicher geworden, mehrfache Wechsel zwischen regulärer und prekärer Beschäftigung, zwischen abhängiger und selbstständiger Arbeit sowie zwischen Zeiten von Erwerbstätigkeit, Nicht-Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit sind häufig. Zugleich schlagen sich die Ausweitung des Niedriglohnsektors und von Teilzeitarbeit nieder. Bei den in den Rentenbezug nachrückenden Kohorten, vor allem in den neuen Bundesländern, ist deshalb zu befürchten, dass für viele Versicherten, und hier insbesondere für die Männer, die Rentenanwartschaften bzw. konkret die Zahl der Entgeltpunkte rückläufig sind. In welcher Größenordnung sich Arbeitslosigkeit, Erwerbsunterbrechungen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Niedriglöhne und/oder Teilzeitarbeit in der Höhe der Rentenanwartschaften negativ niederschlagen, hängt neben der konkreten Entgeltposition entscheidend von deren Dauer ab.

Allerdings wäre es verkürzt, nur die Risiken zu betrachten. Denn im Zuge der Verbesserung der Arbeitsmarktlage ist zu erwarten, dass sich für viele Versicherte die Zahl der Entgeltpunkte erhöhen wird:

  • Vor allem die steigende Frauenerwerbstätigkeit und die Verkürzung der erziehungsbedingten Unterbrechungszeiten lassen erwarten, dass sich die Rentenanwartschaften von Frauen zukünftig erhöhen werden. Auch die rentenrechtliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten (seit 2014 Erweiterung der Beitragszeiten für Geburten vor 1992 von einem auf 2,5 Jahre) und Pflegezeiten trägt dazu bei. Die Alterseinkommen von Ehepaaren könnten stabilisiert werden, wenn den rückläufigen Anwartschaften der Männer steigende Anwartschaften der Frauen gegenüberstehen. Dieser Kompensationseffekt wird allerdings begrenzt bleiben, solange die Frauenerwerbsbeteiligung sich auf Teilzeitarbeit im unteren Stundensegment konzentriert.

  • Die Betroffenheit von Arbeitslosigkeit hat sich seit dem Höchststand von 4,86 Millionen Arbeitslosen im Jahr 2005 merklich verringert. Allerdings bleibt die Langzeitarbeitslosigkeit ein gravierendes Problem. Und ein wachsender Anteil der Arbeitslosen, nämlich mittlerweile fast zwei Drittel (2022), fällt in den Rechtskreis des SGB II. Beim bedürftigkeitsgeprüften Arbeitslosengeld II/Bürgergeld werden aber keine Rentenversicherungsbeiträge (mehr) bezahlt.

  • Die Erwerbstätigenquoten der älteren Arbeitnehmer:innen haben sich beträchtlich erhöht. Die Eindämmung des beruflichen Frühausstiegs, die weitgehende Abschaffung von vorgezogenen Altersrenten und die seit 2012 praktizierte schrittweise Heraufsetzung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre führen zu höheren Entgeltpunkten. Allerdings gilt dies nicht für alle Versicherten. Ein erheblicher Teil der älteren Beschäftigten wird auch in Zukunft vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Beruf ausscheiden müssen oder wollen − mit der Folge von Abschlägen.

  • Stundenlöhne unterhalb des Niveaus des gesetzlichen Mindestlohns sind – abgesehen von Verstößen – nicht mehr möglich.

Widersprüchlich dürften sich die Veränderungen in den privaten Lebensformen auswirken: Der Zuwachs von Zahl und Anteil der Alleinlebenden − u. a. als Folge des späteren Heiratsalters und der geringeren Heiratshäufigkeit sowie der anhaltend hohen Scheidungsziffern − verstärkt die Verletzlichkeit durch Einkommensrisiken, da die Risikokompensation durch ein Partnereinkommen im Haushaltszusammenhang und die Skaleneffekte des gemeinsamen Wirtschaftens nicht oder nur begrenzt greift. Der Trend zur Individualisierung und Singularisierung führt auf der anderen Seite jedoch auch zu einer höheren Erwerbsbeteiligung. Auch die niedrige Geburtenrate vergrößert die Möglichkeiten einer durchgängigen Erwerbs- und Versicherungsbiografie von Frauen.

Leistungsabbau in der Rentenversicherung

Die internen Faktoren, die zu einer Zunahme der Altersarmut führen können, konzentrieren sich auf das Leistungsrecht der Rentenversicherung, das in den zurückliegenden Jahren durch mehrfache Einschnitte verschlechtert worden ist. Im Mittelpunkt stehen dabei die Folgewirkungen der neu gefassten Rentenberechnungs- bzw. Rentenanpassungsformel: Um den zu erwartenden Beitragssatzanstieg zu begrenzen, folgen Bestands- wie Zugangsrenten in ihrem Niveau der allgemeinen Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen nur noch teilweise, was ein Absinken des Rentenniveaus zur Konsequenz hatte. Das Nettorentenniveau (vor Steuern) hat sich von 55 Prozent (1990) auf 48,1 Prozent (2022) verringert. Die Marke von rund 48 Prozent hat sich dabei aber seit 2015 nicht mehr wesentlich verändert und ist per Gesetz bis 2025 festgeschrieben. Offen ist, wie sich das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 entwickeln wird.

Bei einem sinkenden Rentenniveau kommt es dazu, dass im Zeitverlauf die Renten schwächer steigen werden als der Regelbedarf der Grundsicherung, da dieser auf der Basis der alle fünf Jahre erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe bzw. zwischendurch eines Mischindexes, der sowohl die Preis- als auch die Entgeltentwicklung berücksichtigt, fortgeschrieben wird. Damit besteht die Gefahr, dass der Kreis der älteren Menschen steigt, deren Rente den Bedarf der Grundsicherung trotz langjähriger Versicherungspflicht und Beitragszahlung unterschreitet (vgl. ausführlich Interner Link: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).

Sinkt − wie von der Bundesregierung angenommen − das Nettorentenniveau vor Steuern auf 45,1 Prozent (2035) , müsste ein Durchschnittsverdiener schon 32,5 Beitragsjahre aufweisen, ein Beschäftigter mit einer Entgeltposition von 70 Prozent sogar 46,5 Jahre, um das Grundsicherungsniveau zu erreichen. Selbst ein langes Arbeitsleben und die entsprechend lange Beitragszahlung würden dann nicht mehr ausreichen. Die ab 2022 neu eingeführte Grundrente (vgl. ausführlich Grundrente) soll dem – für langjährige Versicherte – entgegenwirken.

Überlagert und verschärft werden die Folgewirkungen des sinkenden Rentenniveaus durch weitere Regelungen und Leistungsdefizite der Alterssicherung. Insbesondere Mehrfach- und Langzeitarbeitslosigkeit sind ein zentrales Armutsrisiko, da die Rentenanwartschaften, die Arbeitslose während der Bezugszeit von Arbeitslosengeld erwerben, äußerst gering ausfallen. Für Langzeitarbeitslose, die auf die Leistung Arbeitslosengeld II/Bürgergeld nach dem SGB II angewiesen sind, wurden zwischen 2005 und 2010 vom Bund Mini-Beiträge gezahlt (denen 2009 nach zwölf Monaten Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf 2,19 € Rente im Monat entsprach). Ab 2011 sind diese Beiträge im Rahmen der Sparmaßnahmen sogar ersatzlos entfallen, die Zeiten werden seitdem nur noch als Anrechnungszeiten berücksichtigt.

Im besonderen Maße rentenmindernd wirken sich die Rentenabschläge aus, die bei einem vorgezogenen Bezug von Altersrenten anfallen (vgl. Interner Link: Rentenberechnung). Vor allem jene älteren Beschäftigten werden und müssen die noch verbliebenen Möglichkeiten eines Renteneintritts vor der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen, die nach (langer) Arbeitslosigkeit im rentennahen Alter vergeblich nach einer Neuanstellung suchen und/oder aufgrund von physischen und/oder psychischen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, in ihrem erlernten Beruf oder ihrer ausgeübten Erwerbstätigkeit bis zum Erreichen der abschlagsfreien Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten.

Obgleich die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente kein Ergebnis einer freien Entscheidung ist, sondern durch den schlechten Gesundheitszustand erzwungen wird, werden auch diese Renten durch Abschläge gekürzt. Nahezu alle Erwerbsminderungsrentner:innen sind davon betroffen (vgl. Interner Link: Rentenanpassung). Da sich das Risiko der Erwerbsminderung auf die Beschäftigten im unteren Einkommens- und Qualifikationssegment des Arbeitsmarktes konzentriert, weist diese Gruppe im Schnitt ohnehin nur weniger Entgeltpunkte auf. Die mehrfach erhöhten Zurechnungszeiten können diesen Effekt nur begrenzt ausgleichen. Bei Erwerbsminderungsrentner:innen ist deswegen von einem besonders hohen Risiko von Altersarmut und Grundsicherungsbetroffenheit auszugehen.

Bislang unerfüllt geblieben ist die Erwartung, dass diese Rentenlücke für alle durch den Aufbau einer ergänzenden privaten und/oder betrieblichen Altersvorsorge geschlossen wird. Gerade die Beschäftigten im unteren Einkommenssegment und in atypischen Arbeitsverhältnissen, die im besonderen Maße Gefahr laufen, eine nur niedrige, womöglich unterhalb des Armutsniveaus liegende Altersrente zu erhalten, haben nur selten Ansprüche auf Leistungen der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge (vgl. Interner Link: Betriebliche Altersversorgung und Private Vorsorge/"Riester-Rente").

Aus der Studie Alterssicherung in Deutschland (ASID 2015) ist eindeutig abzulesen, dass gerade bei denjenigen Älteren mit niedrigen Haushaltseinkommen der Anteil der zusätzlichen Einkommen (z. B. aus Vermögen) am gesamten Einkommen wesentlich geringer, ja verschwindend gering ausfällt als bei Haushalten von Senior:innen mit hohen Haushaltseinkommen. Das gilt für Paare wie für Singles, dort bei Männern und noch mehr bei Frauen. Das gilt in Westdeutschland genauso wie in Ostdeutschland (vgl. Höhe und Verteilung der Renten).

Um Fehlinterpretationen zu vermeiden: Dieses Phänomen einer wachsenden Überschneidung von niedrigen Renten und Grundsicherungsgrenze bedeutet nicht, dass tatsächlich auch Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht bzw. dass tatsächlich von einer Armutslage ausgegangen werden kann. Wie oben beschrieben, müssen sämtliche Alterseinkommen im Haushaltskontext berücksichtigt werden, um eine Aussage treffen zu können. Gleichwohl kommt es zu einem Legitimations- und Akzeptanzproblem der Rentenversicherung, wenn nach jahrzehntelanger Beitragspflicht die individuelle Rente nicht höher liegt als die vorleistungsunabhängige Grundsicherung im Alter und sich kein Unterschied mehr ergibt zu Personen, die keine oder keine entsprechend hohen Beiträge geleistet haben.

Zusammengefasst bedeutet das: Externe und interne Risikofaktoren überlagern und verstärken sich. Die Anwartschaften/Entgeltpunkte werden in vielen Fällen zurückgehen und zugleich verringert sich deren "Wert" durch das absinkende Rentenniveau. Betroffen werden neben den Erwerbsminderungsrentner:innen in erster Linie Langzeitarbeitslose, Beschäftigte in Niedriglohnbranchen und -regionen, Versicherte mit unterbrochenen Versicherungsverläufen sowie "kleine" Selbstständige sein. Regional werden diese Risiken in den neuen Bundesländern besonders häufig auftreten.

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.