Dominanz der Regelsysteme
Einkommensquellen der älteren Bevölkerung (ab 65 Jahren), alte Bundesländer 2019 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de
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Die Abbildungen "Einkommensquellen der Personen ab 65 Jahren, alte Bundesländer 2019" enthält für die alten Bundesländer die Bezieherquoten von Zahlungen aus der eigenen Alterssicherung sowie die jeweiligen durchschnittlichen Bruttobeträge für über 65-Jährige.
Die für die jeweiligen Bezieher:innen dominanten Einkommensgrößen sind − als Konsequenz aus der oben geschilderten Situation − die GRV und die Beamtenversorgung (mit Bezieherquoten, die ihren Bevölkerungsanteilen entsprechen). Bei der berufsständischen Versorgung von Freiberuflern/Selbstständigen ist das Bild heterogener: Die gezahlten Durchschnittsbeträge sind relativ hoch, die Bezieherquoten aber gering. Viele Selbstständige haben eine andere (private) - manche auch keine - Form der Altersvorsorge; einige sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Einkommensquellen der älteren Bevölkerung (ab 65 Jahren), neue Bundesländer 2019 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de
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In den neuen Bundesländern sehen die Verhältnisse anders aus. Wie aus der Abbildung "Einkommensquellen der Personen ab 65 Jahren, neue Bundesländer 2019" ersichtlich, haben hier weder die betriebliche Alterssicherung noch die weiteren Systeme der ersten Ebene eine wirkliche Bedeutung. Die Gesetzliche Rentenversicherung umfasst praktisch die gesamte Bevölkerung; der Aufbau der betrieblichen Altersversorgung (auch im öffentlichen Dienst) kommt nur sehr langsam voran.
Höhere Betriebsrenten bei höheren GRV-Renten
In Ost- aber auch in Westdeutschland sind die Beträge aus den betrieblichen Zusatzsystemen wesentlich geringer als diejenigen aus den Regelsystemen. Hinzu kommt, dass es im Allgemeinen gerade nicht diejenigen Rentnerinnen und Rentner mit den geringeren Rentenzahlbeträgen sind, die über eine betriebliche Altersversorgung aus der zweiten Säule verfügen. Wenn dies dennoch der Fall ist, sind die Beträge im Durchschnitt als Ergänzung zwar nicht unerheblich, aber doch nicht wirklich hoch.
Neben der Rente werden relativ weniger andere Einkommen erzielt. Unter den "anderen Alterssicherungsleistungen" dominiert die Beamtenversorgung (daher ist der Anteil dieser Einkommenskomponente in Ostdeutschland sehr niedrig). Der höhere Anteil der "Restlichen Einkommen" bei Ehepaaren ist zum Teil durch eine noch berufstätige (meist jüngere) Ehefrau bedingt, teilweise auch durch die ansteigende Erwerbstätigkeit im Rentenalter und durch die längere Erwerbstätigkeit bei Selbstständigen.
Hohe und niedrige Renten und das Brutto-Haushaltseinkommen
Sozialpolitisch von besonderem Interesse ist der Zusammenhang zwischen der Höhe der individuellen gesetzlichen Altersrente von Älteren und der durchschnittlichen Höhe der Haushaltsbruttoeinkommen. Sehr niedrige Renten bedeuten, wie mehrfach angesprochen, keinesfalls, dass diese Personen auch in jedem Fall über ein nur geringes Haushaltsbruttoeinkommen verfügen.
Solche sehr geringen individuellen GRV-Renten sind meist durch kurze Beitragszeiten bedingt (Frauen mit Familienpause bzw. anschließend nur begrenzter Erwerbsintegration; Personen mit Statuswechsel von sozialversicherter Beschäftigung in die Selbstständigkeit oder ins Beamtenverhältnis). Vereinfacht gesagt haben diese Statuswechsler normalerweise dann anderweitige und meist durchaus höhere Alterseinkommen. Als Problemgruppe sind dabei aber teilweise die "Solo-Selbstständigen" anzusehen.
Bei den ehemals als Arbeiter bzw. Angestellte tätigen Personen mit geringen bis mittleren Einkommen ist oft trotz z. T. durchaus langen Beitragszeiten die gesetzliche Rente eher niedrig − und es kommen sehr oft keine oder nur sehr geringe andere Alterseinkommen hinzu. Solche zusätzlichen Alterseinkünfte − vor allem aus privater und/oder betrieblicher Altersvorsorge − finden sich häufiger und mit höheren Beträgen erst bei Rentnern bzw. Rentnerhaushalten mit bereits relativ hohen Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei alleinstehenden Männern und bei Ehepaaren ist ein relativ deutliches West-Ost-Gefälle der durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommen zu konstatieren. Unter den alleinstehenden Frauen ist dieser Unterschied, bedingt durch die insgesamt (noch) vollständigeren Erwerbsbiographien ostdeutscher Frauen und die höheren Witwenrenten im Westen, eher gering.
Bei dem vergleichsweise höheren Haushaltsnettoeinkommen von Ehepaaren ist zu beachten dass davon zwei Personen leben müssen. Wird das Haushaltseinkommen pro Kopf betrachtet - auch unter Berücksichtigung einer Bedarfsgewichtung als Nettoäquivalenzeinkommen - verringert sich die Einkommens- und Versorgungslage entsprechend.
Einkommensschichtung
Einkommensverteilung von Ehepaaren und Alleinstehenden
Die Abbildung "Verteilung der Gesamteinkommen im Alter 2019" zeigt auf der Datengrundlage der Studie ASID 2019 zunächst in allen Gruppen eine breite Streuung der Nettoeinkommen in Seniorenhaushalten. Erwartungsgemäß findet sich in Haushalten von Alleinstehenden, v. a. von alleinstehenden Frauen, ein höherer Anteil von besonders Einkommensschwachen: Über ein Nettohaushaltseinkommen unter 1.000 Euro verfügten 2019 laut dieser Studie 16 Prozent der alleinstehenden Männer, bzw. 28 Prozent der Frauen.