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Delegitimation von Gewalt als Prävention? | Fachtagung "Politische Gewalt – Phänomene und Prävention" | bpb.de

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Delegitimation von Gewalt als Prävention?

Peter Schuller

/ 4 Minuten zu lesen

Politische Gewalttaten verlangen nach Begründungen. Wie werden unterschiedliche Typen von Gewalttaten also legitimiert? Wie kann politische Bildung diese Begründungsmuster auflösen und somit delegitimieren? Der Workshop "Delegitimation von Gewalt als Prävention" ging diesen Fragen auf den Grund.

Das "Ende der Gewalt" sei ein Trugschluss, so der einleitende Referent Peter Imbusch, Professor für politische Soziologie an der Bergischen Universität Wuppertal. Zwar rücke der Prozess der Zivilisierung von entwickelten Gesellschaften gewaltförmige Auseinandersetzungen in den Hintergrund, gänzlich verdrängen könne er sie jedoch nicht, wie der Gegensatz zwischen normativem Gewaltverbot und einer alltäglichen "gesellschaftlichen Gewaltrealität" verdeutliche. Gewalt, so folglich die Kernthese, sei auch heute ein effektives Mittel politischer Wirksamkeit. Ob vorsorglich oder nachträglich, Gewalthandlungen verlangten in der Moderne jedoch nach Legitimation, also nach einer Rechtfertigung unter oftmals ethischen Gesichtspunkten.

Imbusch führte mit der individuellen, kollektiven und staatlichen Gewalt drei Ebenen ein, wobei insbesondere die beiden Letzteren in den Mittelpunkt rückten: Kollektive Gewalt kennzeichnet nach Imbusch eine Delegitimierung oder Dehumanisierung politischer Gegner und eine "moral exclusion": Normenkodizes gelten demnach nur noch innerhalb der gewaltanwendenden Gruppe, nach außen hin verlieren sie ihre Wirkmächtigkeit. Erklärungen oder Stellungnahmen sind dann Mittel zum Zweck einer "diskursiven Rationalisierung" der Tat. Diese gruppendynamischen Gewaltformen erheben mitunter auch den Anspruch auf Legitimität, verstanden als Akzeptanz von Gewalt im Sinne einer Berechtigung zu ihrer Anwendung.

Opferstilisierung als weitere Gewaltlegitimation

Diese Ausführungen wurden vonseiten der Workshop-Teilnehmer um das Prinzip der "Selbstviktimisierung" ergänzt: Die Stilisierung zum wehrhaften Opfer als Legitimationsgrundlage von Gewaltanwendung sei in der Begründungslogik vor allem ethno-nationalistischer Gruppierungen wirkmächtig und daher nicht zu vernachlässigen. Uneinigkeit herrschte jedoch darüber, ob dies ein konstitutives Element terroristischer Gruppierungen wie Al-Qaida sei. Matthias Bandtel, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Peter Imbusch, ergänzte, dass die Täter-Opfer-Dichotomie analytisch längst einem triadischen Verhältnis gewichen sei, das eine systemische dritte, die Umwelt fokussierende Dimension integriere.

Der Staat berufe sich beim Einsatz staatlicher Gewalt nach Imbusch stets auf Gefahrenabwehr oder Notwehr, sowohl in westlichen Demokratien –

Die Diskussion über die konkrete Ausgestaltung des staatlichen Gewaltmonopols müsse in der Gesellschaft stattfinden. Zu diesem Schluss kamen die Workshop-Teilnehmer. (© bpb/Nils Pajenkamp)

ob bei einem Demonstrationseinsatz oder beim "War on Terror" nach den Anschlägen des 11. September 2001 – als auch in Diktaturen. Jedoch wurde von Teilnehmenden eingeworfen, dass die Typisierung von staatlicher Gewalt als eine der drei Ebenen durchaus problematisch sei: Das in demokratisch verfassten Gesellschaften durchgesetzte staatliche Gewaltmonopol müsse auch von bürgerrechtlicher Seite gedacht werden, auf der es an weitreichende Abwehrrechte gegenüber dem Staat gekoppelt ist. Darüber hinaus sei der Staat nicht die alleinige Entscheidungsinstanz dafür, wie sich das Gewaltmonopol legal ausgestalte: Der Aushandlungsprozess um die normativen Regeln der organisierten Gewaltanwendung fände im besten Falle innerhalb der Gesellschaft statt.

Sind Gewaltlegitimationen überhaupt objektivierbar?

Wie ist es um das staatliche Gewaltmonopol etwa im Falle von Stuttgart 21 und dem rabiaten polizeilichen Vorgehen gegen die Proteste bestellt? Sicherlich, betonte Imbusch, habe der Staat hier einen erhöhten Legitimationsbedarf für seine Maßnahmen. Die Gegenseite wiederum wurde von mehreren Workshop-Teilnehmern in den Mittelpunkt gerückt: Was dürften Stuttgart 21-Gegner und welchen Bezugsrahmen können sie – im Gegensatz zu den bei Stuttgart 21 zwar überstrapazierten, aber gesetzlich definierten Vorgaben für staatliche Akteure – für ihr Handeln in Anspruch nehmen? Und wie können Handlungsmuster wie Zivilcourage und ziviler Ungehorsam, die ihrerseits einen starken Anspruch auf Legitimität erheben, konzeptionell integriert werden? Imbusch verwies hierzu auf die "subjektiven Rationalitäten", die es zu untersuchen und zu "objektivieren" gelte.

Doch Empfindungen auszublenden und damit die subjektiv-psychologische Ebene in der Analyse von Gewalttaten zu verlassen, so das Plädoyer einer Teilnehmerin, sei kein wünschenswertes Ziel. Schließlich verkenne eine solche Vorgehensweise möglicherweise den Kern der zugrundeliegenden Gewaltlegitimation. Die Beweggründe zur Gewaltanwendung, so wurde erwidert, könnten in der wissenschaftlichen Auswertung jedoch auf Legitimitätsmuster zurückgeführt werden. Darüber hinaus finde auch in Gestalt der staatlichen Gerichtsbarkeit eine stetige Objektivierung von Gewalt statt, wie Imbusch betonte.

Mit IS-Rückkehrern über ihre Motivation sprechen

Gewaltausübung und ihre Legitimation sind niemals statisch, sondern stets gesellschaftlich bedingten Veränderungsprozessen unterlegen, wie die Gruppe weiter herausarbeitete: Ob man die häusliche Gewalt, die etwa in Form der Vergewaltigung innerhalb der Ehe bis 1997 legal war, oder die lange Zeit gängige Körperstrafe von Schülerinnen und Schülern anführe – es gebe "Legitimierungswandel", die in repressiven Umwelten im Kleinen, in Demokratien transparent entlang gesellschaftlicher Einsichten und Umbrüche verlaufen.

Was kann Prävention angesichts dieser Erkenntnisse leisten? Die Delegitimation beginne, so Imbusch, bei der Infragestellung von Legitimationsnarrativen. So könnten vom Kampf für den "Islamischen Staat" zurückgekehrte Jugendliche ihre Beweggründe für den Einsatz reflektieren und damit Denkprozesse im Umgang mit solcherlei Kampfaufrufen und ihren Legitimationsmustern anstoßen. Schwieriger als bei solch langfristig angelegten Maßnahmen sei die Gewaltprävention jedoch etwa bei Demonstrationen, wie ein Teilnehmer anmerkte. Einhellige Meinung bestand darin, dass die Delegitimation von Gewalttaten am schwersten bei weit vorangeschrittener Ideologisierung falle. Eine Gesellschaft ohne Gewalt werde es bei allem Bemühen aber nie geben, outete sich Imbusch schließlich als "zivilisatorischer Pessimist": Auch aus einer modernen Gesellschaft sei sie nicht wegzudenken.

Referenten:
Matthias Bandtel, Bergische Universität Wuppertal
Prof. Dr. Peter Imbusch, Bergische Universität Wuppertal

Moderation: Martin Langebach, Bundeszentrale für politische Bildung

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Peter Schuller hat Politikwissenschaft sowie für das Lehramt an Mittelschulen in Passau studiert. Nach Stationen im schulischen Vorbereitungsdienst und bei der Robert Bosch Stiftung volontiert er seit April 2016 im Fachbereich Print der Bundeszentrale für politische Bildung. Dort ist Peter Schuller in der Redaktion für die Heftreihe Informationen zur politischen Bildung tätig.