Unter dem Begriff „Verfassungsschutz“ versteht man in Deutschland üblicherweise die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, im weiteren Sinne können damit aber auch sämtliche Aktivitäten zum Schutze der verfassungsgemäßen Staatsordnung gemeint sein. Der Verfassungsschutz ist ein Element der sogenannten „wehrhaften Demokratie“, derzufolge sich die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen ihre Feinde wappnen solle und müsse. Dies wird in Deutschland insbesondere mit den Erfahrungen des Nationalsozialismus begründet.
Als erste einschlägige Behörde wurde 1950 das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln gegründet; später kamen ähnliche Einrichtungen in allen 16 Bundesländern hinzu sowie der Militärische Abschirmdienst für den Bereich der Bundeswehr. Allein das Bundesamt verfügt über mehrere Tausend Mitarbeiter, in Medienberichten war von bis zu 6.000 die Rede.
Ihre Aufgabe ist es, Informationen über Aktivitäten zu sammeln und auszuwerten, die gegen die grundgesetzliche Ordnung gerichtet sind. Dafür dürfen die Verfassungsschutzbehörden auch geheimdienstliche Mittel nutzen, etwa Telefone abhören. Gesetzliche Grundlage für die Telekommunikationsüberwachung ist der § 100a der Strafprozessordnung; demnach ist sie möglich, wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Person eine schwere Straftat begangen hat oder zu begehen plant, und die Ermittlung des Falls anderweitig erschwert oder aussichtslos wäre. Der Verfassungsschutz hat jedoch keine polizeilichen Befugnisse, er kann also zum Beispiel keine Personen inhaftieren.
Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden sollen anderen staatlichen Stellen bei der Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten helfen. Eine weitere Aufgabe ist die Information der Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen von Personen, Gruppen oder Parteien, beispielsweise durch die jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichte. Darin werden unter anderem Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus behandelt. Eine weitere Aufgabe des Verfassungsschutzes ist die Abwehr ausländischer Spionage.