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Der Rechtsterrorismus in Deutschland hat eine lange Geschichte. Schon seit den 1950er Jahren gab es immer wieder rechtsterroristische Gruppen und Einzeltäter, die Anschläge und Morde verübten. Bekannte Beispiele sind das Oktoberfest-Attentat 1980 (13 Tote, mehr als 200 Verletzte) und die Mordserie des
Der deutschen Rechtsprechung zufolge handelt es sich im juristischen Sinne erst ab drei Beteiligten um eine terroristische Vereinigung. Bei der so genannten "Lone Wolf"-Strategie handeln Einzeltäter zwar im Sinne der Ideologie, aber ohne konkrete Anbindung an eine politische Gruppe. Beispiele sind der "Lasermann" in Schweden 1990, der "Nagelbomber" von London 1999 und der Massenmörder Breivik in Norwegen 2011. In Deutschland tötete 1997 der Neonazi Kay Diesner einen Polizisten. Der rechtsextreme Michael Berger erschoss im Jahr 2000 im Alleingang drei Polizisten und dann sich selbst. Auch der Mordanschlag auf die Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker 2015
Seit der NSU 2011 öffentlich bekannt geworden ist, warnte der Verfassungsschutz mehrfach vor der Bildung neuer rechtsterroristischer Gruppen.
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