Die Wiking-Jugend war eine neonazistische Jugendorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. Sie entstand 1952 aus einem Zusammenschluss mehrerer rechtsextremer Jugendgruppen. 1994 wurde sie vom Bundesinnenministerium verboten. Zu diesem Zeitpunkt zählte sie 400 bis 500 Mitglieder und galt als größte Jugendorganisation der Szene.
Der Aufbau der WJ orientierte sich stark an der nationalsozialistischen Hitler-Jugend: Untereinheiten waren "Gaue" und "Forste", die Kinder und Jugendlichen wurden getrennt nach Geschlechtern in Jungen- und Mädchenschaften organisiert. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft betrug sechs Jahre. Eine Altersgrenze nach oben gab es nicht; die Mitgliedschaft galt lebenslang. Die WJ verfolgte die Absicht, ihre Mitglieder nationalsozialistisch zu schulen und völkisch zu sozialisieren. Sie veranstaltete regelmäßig Zeltlager und Märsche, die auch der paramilitärischen Ausbildung dienten. Nach Angaben der WJ sollen insgesamt 15 000 Kinder und Jugendliche ihre Schule durchlaufen haben.
Vielen Aktivisten der rechtsextremen Szene diente die WJ als Sprungbrett in politische Organisationen und Parteien. Eine direkte Verbindung bestand zur
Am 10. November 1994 verhängte der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) das Verbot über die WJ. Begründet wurde die Entscheidung durch die Wesensverwandtschaft der WJ mit der NSDAP und der Hitler-Jugend. Im März 2009 verbot das Bundesinnenministerium auch die in der WJ-Tradition stehende