Die Idee der Volksgemeinschaft ist ein wichtiges Element rechtsextremer Ideologien. Sie unterstellt, dass es ein homogenes Volk gibt, das sich von anderen Völkern ethnisch-biologisch, kulturell, sprachlich und historisch abgrenzen lässt. Alle, die nicht in die vermeintlich einheitliche Gemeinschaft hineinpassen, gelten als Bedrohung für den Weiterbestand des Volkes und werden ausgegrenzt.
In Deutschland entwickelte sich im späten 19. Jahrhundert ein völkischer Interner Link: Nationalismus, dessen oberstes Ziel der Erhalt bzw. die Herausbildung einer Volksgemeinschaft war. Während Kaiserzeit, Erstem Weltkrieg und Weimarer Republik gewann die völkische Bewegung eine Massenbasis und war eine wichtige Quelle des Nationalsozialismus. Während des Dritten Reichs entwarf das NS-Regime das Bild einer "Blut- und Schicksalsgemeinschaft", die sich geschlossen hinter ihrem Führer zu versammeln habe. Hinzugezählt wurde nur, wer arische Vorfahren nachweisen konnte. Deutschen Juden und anderen Minderheiten wie z.B. Sinti und Roma wurde so die Zugehörigkeit zum deutschen Volk abgesprochen. Gleiches galt für alle, die sich nicht zur nationalsozialistischen Weltanschauung bekannten: Kommunisten, Demokraten und Widerstandskämpfer blieben ebenfalls von der Volksgemeinschaft ausgeschlossen.
Auch im modernen Interner Link: Rechtsextremismus spielt das Bekenntnis zur Volksgemeinschaft eine wichtige Rolle, die Interner Link: NPD zum Beispiel steht klar in der Tradition des völkischen Nationalismus. Das 2010 verabschiedete Grundsatzprogramm konstatiert gleich im ersten Kapitel: "Die Erhaltung unseres Volkes" müsse "oberstes Ziel deutscher Politik" sein. Die Volksgemeinschaft wird dabei als Gegenmodell zu einer pluralen Gesellschaft definiert.