Der Begriff Rechtsradikalismus ist unscharf. Meist werden unter ihn politische Richtungen und Organisationen zusammengefasst, die von einer anti-liberalen, demokratiefeindlichen und nationalistischen Grundhaltung geprägt sind, dabei aber gerade noch innerhalb der verfassungsgemäßen Ordnung stehen.
Das Adjektiv "radikal" ist vom lateinischen Wort "radix" (Wurzel) abgeleitet. Politischer Radikalismus hat zum Ziel, echte oder angebliche Probleme "an der Wurzel" anzupacken und Verhältnisse grundlegend zu verändern. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts ("radikale Demokraten") und war lange Zeit vor allem für die Linke gebräuchlich. Später wurde er auf alle politischen Richtungen ausgedehnt, die in Opposition zur herrschenden Ordnung stehen und ihre Ziele kompromisslos verfolgen.
Der Verfassungsschutz nutzte den Begriff "Rechtsradikalismus" bis Anfang der 1970er Jahre, um verfassungsfeindliche Bestrebungen von rechts zu benennen. Danach wechselte er zum Begriff
Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, so lange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, "die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen."
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