Neonazis haben im demokratischen Staat keinen Platz. Wir erwarten von allen Institutionen der Zivilgesellschaft und von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, dass sie entschieden gegen Rechtextreme auftreten und ihrer Propaganda keinen Raum geben. Eine solche Haltung erfordert Mut. Diesen Mut können wir nur dann einfordern, wenn die Verfassungsorgane mit ihren eigenen Möglichkeiten gegen rechts voran gehen.
Im März 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam angestrengte Verbotsverfahren gegen die NPD ein, weil eine qualifizierte Minderheit der Richter in der Tatsache, dass eine Reihe von NPD-Vorstandsmitgliedern verschiedener Ebenen als V-Leute des Staates fungiert hatten, ein nicht behebbares Verfahrenshindernis sah.
Seit dieser Entscheidung sind eine Reihe neuer Tatsachen aufgetreten:
– Im September 2004 zog die NPD mit 9,2 Prozent in den Landtag von Sachsen, im September 2006 mit 7,3 Prozent in den von Mecklenburg-Vorpommern ein. In Sachsen konnte sich die Partei regional nicht nur in den Kommunalparlamenten verankern, sondern auch gesellschaftliche Wurzeln schlagen. Ähnliche Tendenzen sind auch in anderen – nicht nur, aber schwerpunktmäßig ostdeutschen – Regionen zu beobachten, auch bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin.
– Durch den zeitweiligen Zusammenschluss von NPD und DVU im Deutschland-Pakt konnte die wahlpolitische Zersplitterung der Rechtsextremen zu einem großen Teil überwunden werden. Das Bündnis wurde zwar zwischenzeitlich brüchig, aber möglicherweise kommt es bald zu einer Fusion der beiden Parteien. Die NPD kann davon sicherlich stärker profitieren als die verbal weniger radikale, vor allem aber organisatorisch schwächere DVU.
– Die (anti-)parlamentarische Praxis der NPD im sächsischen Landtag zeigt unmissverständlich, wes Geistes Kind diese Partei ist: Verachtung für die Demokratie, Verspottung der Opfer des NS-Terrors, antisemitische Provokationen und Hass gegen Ausländer und Andersdenkende kennzeichnen ihre politischen Aktivitäten.
– Ihre Basis hat die NPD unter dem heutigen Bundesvorsitzenden Udo Voigt gestärkt durch die systematische Integration neonazistischer Kameradschaften. Nach jahrzehntelangem Schwanken zwischen offener Sympathie und taktischer Abgrenzung gegenüber den ''freien Nationalisten'' hat sich die NPD für den schamlosen Weg der Einbeziehung dieser Kräfte entschieden. Kriminelle Einschüchterungsmethoden solcher Kameradschaften gegenüber politischen Gegnern, Ausländern und Behinderten waren dafür ebenso wenig ein Hinderungsgrund wie Vorstrafen ihrer Führungspersonen, die jetzt oft als NPD-Kandidaten zu Wahlen antreten.
– Gleichzeitig baut die NPD ein Netz von Vorfeldaktivitäten auf, die teilweise auf den ersten Blick unpolitisch erscheinen: Sportturniere und Kinderfeste, Ferienzeltlager und Heimatpflege werden von der NPD und ihrer Jugendorganisation, den ''Jungen Nationaldemokraten" (JN), angeboten. Die NPD hält zwar mit ihren rechtsextremen Inhalten nicht hinterm Berg, aber mit solchen niedrigschwelligen, vorpolitischen Aktivitäten versucht sie weitere gesellschaftliche Akzeptanz zu gewinnen und Teil einer regionalen ''Normalität" zu werden.
Das bedeutet:
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Folgerungen
Seit das Bundesverfassungsgericht das Verfahren eingestellt hat, ist die Gefahr, die von der NPD für die Demokratie ausgeht, erheblich gewachsen. Eine Zivilgesellschaft, die rechtsextremen und neonazistischen Auffassungen und Aktivitäten mutig entgegentritt und breite demokratische Gegenaktivitäten entfaltet, ist dagegen nicht flächendeckend vorhanden, auch wenn die Bereitschaft zum demokratischen Widerspruch gegen rechts und zum Anzeigen von Propagandadelikten auch in Ostdeutschland wächst. Jahrelange Ausgrenzung eines Teils der Gesellschaft vom Zugang zur Erwerbsarbeit, vor allem aber Abstiegsängste von noch in den Arbeitsmarkt Integrierten stärken jedoch die Neigung zur Abgrenzung, zur Suche nach Sündenböcken und zum Treten nach unten. Das ist der Nährboden für eine Verbreiterung und Verfestigung der Wählerbasis der Rechtsextremen.
Sachsen-Anhalt war eines der ersten Länder, die den Anstoß für eine neue Verbotsdiskussion gaben. Damit wollten wir auch auf die Entwicklungen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern reagieren, wo die NPD mühelos in die Landtage einzog. Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Befreiung von der NS-Diktatur gilt die Forderung: Wehret den Anfängen! Ein Verbotsverfahren kann nur greifen, wenn sich eine verfassungswidrige Partei noch nicht dauerhaft fest parlamentarisch etabliert hat.
Parteienprivileg verhindert wirksame Maßnahmen
Auch der dauerhafte Verzicht auf ein Verbot kann nicht in Betracht kommen. Der legale Status der NPD als Partei bietet den Rechtsextremen nicht nur die Möglichkeit, ihr Gedankengut ungehindert zu verbreiten, er verschafft ihnen durch die Wahlkampfkostenerstattung und die Finanzierung ihrer Fraktionen auch noch staatliche Fördermittel, die ausgezahlt werden müssen, auch wenn ihr Missbrauch absehbar ist. Das Parteienprivileg verhindert wirksame Maßnahmen gerade auf der kommunalen Ebene gegen Volksverhetzung und andere Propagandadelikte. Die Stärkung demokratischen Bewusstseins etwa in den Schulen wird erheblich erschwert, wenn vor dem Schulhof eine ''legale'' Partei gegen Toleranz und Völkerverständigung hetzen kann. Natürlich wird ein Verbot das rechtsextreme Gedankengut nicht beseitigen, aber es verschafft uns unvergleichlich bessere Möglichkeiten, es zu ächten.
Auch der Polizei ist die Situation immer weniger zuzumuten: Ständig müssen wir Polizistinnen und Polizisten in Einsätze zum Schutz von NPD-Demonstrationen schicken, obwohl wir wissen, dass die Partei diese Kundgebungen zu Propaganda gegen die Demokratie nutzt.
Der Schaden für das internationale Ansehen Deutschlands durch das Erstarken der Rechtsextremen ist erheblich, wie zum Beispiel die Reaktionen israelischer Besucher auf NPD-Aktionen in Sachsen-Anhalt oder die Debatten über ''No-go-Areas'' zur Fußballweltmeisterschaft zeigen.
''Damit muss jetzt Schluss sein''
In jedem Fall setzt ein Verbotsantrag eine sorgfältige rechtliche Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen voraus. Geboten ist auch eine Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Konsequenzen aus dem Minderheitenvotum, an dem das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht 2003 scheiterte. Zu diesem Weg haben sich die SPD-Innenminister entschlossen. Nach jahrzehntelangem Schwanken zwischen offener Sympathie und taktischer Abgrenzung gegenüber den neonazistischen Kameradschaften hat sich die NPD für den schamlosen Weg der Einbeziehung dieser Kräfte entschieden. Die (anti-)parlamentarische Praxis der NPD im sächsischen Landtag und anderswo zeigt unmissverständlich, wes Geistes Kind diese Partei ist: Verachtung für die Demokratie, Verspottung der Opfer des NS-Terrors, antisemitische Provokationen und Hass gegen Ausländer und Andersdenkende kennzeichnen ihre politischen Aktivitäten. Ich meine: Damit muss jetzt Schluss sein.
27. November 2007 Holger Hövelmann