Erst auf einer der nächsten Innenministerkonferenzen soll entschieden werden, ob der Vorschlag aus Niedersachsen umgesetzt werden soll. Den Inhalt beschreibt ein Text, der seit Mittwoch, dem 19.11.2008, auf der Homepage des niedersächsischen Innenministeriums steht. Hier der Wortlaut in Gänze:
"Es ist unerträglich, dass sich die NPD zu rund 40 Prozent aus Steuermitteln finanziert. Da ein Verbot dieser rechtsextremen Partei jedoch derzeit nicht möglich ist, zeigt Niedersachsen nun einen Weg auf, um der staatlichen Finanzierung der NPD ein Ende zu setzen." Das sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des Gutachtens des Staatsrechtlers Professor Dr. Volker Epping. "Mit diesem Bekämpfungsansatz setzen wir die Strategie der Innenministerkonferenz in der Behandlung von rechtsextremistischen Parteien, Organisationen bzw. Bildungseinrichtungen fort, neben der hohen Hürde eines Verbots andere rechtliche Instrumentarium zu prüfen", so Schünemann. Zu diesem Zweck hatte er bereits im April diesen Jahres bei Staatsrechtler Prof. Dr. Volker Epping von der Leibniz-Universität Hannover ein Gutachten in Auftrag gegeben. "Trotz eines gescheiterten NPD-Verbots dürfen wir nicht untätig bleiben und Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Neonazis auch noch staatlich unterstützen. Die Verfassung sieht eine wehrhafte Demokratie vor, die nicht auch noch ihre Feinde durch Steuergelder alimentiert", sagte der Innenminister.In seinem 84-seitigen Gutachten zeigt Epping einen Weg auf, wie durch eine Verfassungsänderung und eine Änderung des Parteiengesetzes die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden können, um Parteien mit Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung von der Parteienfinanzierung auszuschließen.
Im ersten Teil seines Rechtsgutachtens führt Prof. Dr. Epping aus, dass staatliche Eingriffe in Parteien bei der derzeit geltenden Rechtslage nur unter engen Voraussetzungen möglich sind. Nach einer eingehenden Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeigt Epping eine Möglichkeit auf, das Grundgesetz und das Parteiengesetz so zu ändern, dass verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden.
Zu den Kernaussagen des Gutachtens gehört insbesondere, dass die Chancengleichheit der Parteien nicht der so genannten Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz unterliegt. Stattdessen können besondere zwingende Gründe Änderungen erlauben. Ein solcher zwingender Grund ist die verfassungsrechtliche Grundentscheidung für eine wehrhafte Demokratie. Das Prinzip der wehrhaften Demokratie ist ein sich aus der Verfassungsstruktur ergebender, zwingender Grund, der ein Abgehen von der Gleichbehandlung aller Parteien gestattet.
Nachdem eine Verfassungsänderung grundsätzlich möglich ist, schlägt Epping vor, den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung an konkrete Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu knüpfen. Diese Voraussetzung liege unterhalb der Schwelle, wie sie das Bundesverfassungsgericht für ein Parteienverbot formuliert hatte. Das Parteienverbot setzt nämlich den Nachweis der aggressiv[en] (sic!), kämpferische[n] (sic!) Haltung einer Partei voraus; für das mildere Mittel eines Ausschlusses von der Parteienfinanzierung hält Epping dies nicht für erforderlich.
Die Entscheidungszuständigkeit für den Ausschluss von der Parteienfinanzierung soll laut Gutachten beim Bundestagspräsidenten angesiedelt werden, der bereits heute über Anträge auf staatliche Parteienfinanzierung entscheidet.
Innenminister Schünemann sagte, das Gutachten habe ihn überzeugt. "Wenn man politisch die NPD von der staatlichen Finanzierung abkoppeln will, dann zeigt Professor Eppings fundiertes und schlüssiges Gutachten eine Möglichkeit. Er hat damit einen klaren Weg gewiesen, um der rechtsextremen NPD die staatlichen Gelder zu entziehen."
(siehe Externer Link: www.mi.niedersachsen.de)
Die Haltungen der übrigen Bundesländer
Doch hat solche ein Vorschlag überhaupt eine Perspektive? Schon zu Beginn der Innenministerkonferenz am Donnerstag in Potsdam waren eher verhaltene Töne zu hören. "Durch Grundgesetzänderung den Bundestagspräsidenten zu ermächtigen, zwischen Parteien erster und zweiter Klasse zu unterscheiden, ist ein fragwürdiger Ansatz", ließ etwa Sachsen-Anhalts Innenminister Hövelmann verlauten, der stattdessen lieber weiter für ein konsequentes NPD-Verbot plädiert. Überraschende Unterstützung gab es dagegen von Sachsens Innenminister Buttolo. Der sagte am 21.11. in einem Interview des Deutschlandfunks zum Thema:
"Das ist natürlich ein fantastischer Gedanke, die Rechtsradikalen von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Wir werden das Gutachten in allen Ländern sehr intensiv auswerten lassen und natürlich auch überprüfen, kriegt man eine derartige Verfassungsänderung so sicher hin, dass sie auch vor einem Verfassungsgericht hält, denn es darf uns nicht eines passieren, dass man bei einem derartigen Antritt letztendlich wie beim damaligen NPD-Verbot mit einem Negativergebnis nach außen geht und auf diese Art und Weise die Rechten zum Märtyrer macht und sie letztendlich damit noch befördert. Das darf nicht passieren. Aber wir müssen in der Tat alles versuchen, sowohl Geldhahn zudrehen als auch konsequent mit polizeilichen Maßnahmen bei irgendwelchen illegalen Aufmärschen einzuschreiten. Wir müssen dieses Gewaltpotenzial, das rechte Gewaltpotenzial zurückdrängen. Es schadet nicht nur Sachsen; es schadet der gesamten Bundesrepublik."Bereits vor einem Jahr hatte die Internet-Redaktion www.mut-gegen-rechte-gewalt eine Umfrage unter den Innenministern durchgeführt, wie sie zu genau dieser Frage stehen, "eine rechtsextreme Partei wie die NPD nicht als Partei, sondern lediglich deren Teil-Finanzierung durch staatliche Steuermittel zu verbieten. Schließlich lehnt sie diesen Staat und dessen Verfassungswerte ab".Frage: "Unterstützen Sie die Niedersachsen?"
Buttolo: "Ich halte die Idee für großartig. Wir müssen sehen, ob es sich umsetzen lässt. Natürlich werden wir noch mal darüber zu reden haben. Vom Grundsatz her halte ich das für einen sehr richtigen Ansatz zu überlegen, wie kriegt man den Geldhahn etwas zu."
Nicht alle Ministerien reagierten, aber die eingegangenen Stellungnahmen machten schon damals deutlich, wie schwierig eine Mehrheitsfindung auch in dieser Frage ist. So gab es 2007 u.a. folgende Antworten aus den Länderministerien:
Berlin: "Solange die Partei nicht verboten ist, dürfte dies verfassungsrechtlich leider nicht möglich sein."
Brandenburg: "Das Innenministerium würde grundsätzlich Maßnahmen begrüßen, wenn diese rechtsstaatlich möglich sind."
Rheinland-Pfalz: "Allgemein ist zu bemerken, dass bei der Frage der staatlichen Finanzierung von Parteien der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten ist. Der Staat darf sich deshalb nicht aussuchen, welche politischen Parteien er mit öffentlichen Mitteln finanziert. Insbesondere wäre ein Gesetz, das Parteien, die zwar von den Verfassungsschutzbehörden als verfassungsfeindlich gewertet werden, vom Bundesverfassungsgericht aber nicht als verfassungswidrig festgestellt sind, von der Finanzierung ausschließt, unzulässig."
Saarland: "Nur durch Stimmenverlust bei Wahlen können auch die Steuermittel, die der Partei zufließen, stetig reduziert werden. Daneben ist es Aufgabe des Parlaments, darauf zu achten, dass die an die NPD gezahlten Steuermittel nicht für verfassungswidrige Zwecke verwandt werden."
Sachsen-Anhalt: "Wir stehen heute vor der widersinnigen Situation, dass die Feinde der Demokratie mit Steuergeldern gestärkt werden: mit Wahlkampfkostenerstattung, mit Fraktionsgeldern, demnächst womöglich mit Geldern für eine NPD-nahe Stiftung. Dagegen hilft aber nur ein eindeutiges gerichtliches Verbot der Partei und keine Hilfskonstruktion."
Schleswig-Holstein: "Dieser Vorschlag lässt sich auf der Grundlage des geltenden Verfassungsrechts nicht realisieren: Nach dem Grundgesetz haben alle Parteien gleichermaßen einen Anspruch auf staatliche Mittel nach dem Parteiengesetz. Der Bundesgesetzgeber hat hierbei keinerlei Ermessenspielraum. Der Ausschluss einzelner Parteien, die zwar als verfassungsfeindlich eingestuft werden, aber vom Bundesverfassungsgericht bisher noch nicht für verfassungswidrig erklärt worden sind, wäre mit dem verfassungsrechtlich begründeten Gebot der Chancengleichheit aller Parteien nicht zu vereinbaren. Eine Verfassungsänderung mit dem Ziel, als verfassungsfeindlich eingestufte, aber (noch) nicht verbotene Parteien vom Gebot der Chancengleichheit auszunehmen, ist m.E. nicht der richtige Weg, um extremistischen Bestrebungen entgegenzuwirken."
Zu große Zerstrittenheit?
Aufgrund dieser Meinungsverschiedenheiten zeigten die Länderinnenminister bislang Zurückhaltung, eine solche Lösung konkret zu suchen. Schwung kam erstmals in die Debatte, nachdem Mitte 2007 ein Gutachten des Berliner Innensenats belegte, dass tatsächlich ein erheblicher Teil der NPD-Einnahmen aus staatlichen Quellen, also Steuermitteln stammt – ermöglicht durch die grundgesetzlich garantierte Parteienfinanzierung (für die NPD rund 1,45 Mio Euro). Das stellte der Finanzbericht einer länderoffenen Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz "über die Finanzquellen rechtsextremistischer Kreise" Anfang Juni 2007 fest. (Als Download: www.berlin.de). Daraus wuchs die Idee, diese Einnahmen zu kappen.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse bezeichnete diese Erkenntnisse schon am 6.11.2007 in einem Interview mit MUT & stern.de als "pervers". Im Wortlaut sagte er:
''Dass die NPD kein demokratisches Selbstverständnis und Wertebewusstsein hat, ist kein Geheimnis. Daher muss diese Debatte auch über die staatliche Parteienfinanzierung geführt werden. Ich halte es für geradezu pervers, dass der demokratische Staat fast die Hälfte des Etats der NPD aufbringt. 40 Prozent des NPD-Etats kommen aus dem Parteienzuschuss, den der Bundestagspräsident zu vergeben hat. Es ist unanständig – ich nenne es pervers – dass der demokratische Staat die antidemokratischen Aktivitäten der NPD zu einem beträchtlichen Teil finanziert. Diesen Zustand sollte man beenden.''
Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner regte darüber hinaus Mitte November 2007 auch die öffentliche Aufdeckung weiterer NPD-Finanzquellen an: "Wer Nazis Geld gibt, gehört öffentlich gebrandmarkt", forderte Stegner damals gegenüber der Nachrichtenagentur ddp.
In der MUT-Umfrage aus dem Sommer 2007 hatte auch Niedersachsens Innenministerium noch ziemlich skeptisch auf die Frage der Einschränkung der Parteienfinanzierung für die NPD geantwortet hatte: "Dieser Ansatz ist verfassungsrechtlich wegen des Parteienprivilegs sehr problematisch...". Als Ansatzpunkt wurde allenfalls die Möglichkeit gesehen: "Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit das Parteienprivileg auch auf parteinahe Stiftungen durchgreift...".
Im November 2008 änderte sich diese Haltung, Niedersachsen sieht offensichtlich doch einen gangbaren Weg, eine "Trockenlegung" der NPD offensiv anzugehen. Auf der Potsdamer Innenministerkonferenz wurde zwar nicht darüber beschlossen, sondern das Thema nur vertagt. Es bleibt aber auf der Tagesordnung.
INachdem am 13. Dezember 2008 ein mutmaßlicher Rechtsextremist in Passau versuchte, den dortigen Polizeichef Alois Mannichl wegen dessen konsequenter Haltung gegen Rechtsextremisten zu ermorden, dürfte diese Debatte noch mehr Dynamik erhalten. Im bayerischen Landtag forderte am 16.12.2008 auch Bayerns Innenminister Herrmann in dieser Frage "die staatliche Parteienfinanzierung zu überprüfen". Anderntags gab es allerdings umgehend Widerspruch von Bayerns früherem Innenminister Günther Beckstein in einem Interview mit der SZ. Er sei da "sehr skeptisch". Nach der bisherigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichts, so Beckstein, "unterliegt eine Partei solange der Gleichbehandlung, solange sie nicht verboten ist". Ein Verbot der rechtsextremen Partei hält er dagegen für lohnend: "Das wäre ein wirksamer Schlag, auch wenn es die rechtsextremistischen Gedanken in den Köpfen nicht verhindern würde." Im gescheiterten NPD-Verbotsverfahren war Beckstein Wortführer der Innenminister.
Das Gutachten aus Niedersachsen als Download: Externer Link: cdl.niedersachsen.de