Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist eine verfassungsfeindliche Partei. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Januar 2017 eindeutig festgestellt und dadurch rechtliche Klarheit geschaffen. Verboten wurde die NPD lediglich aufgrund ihrer aktuellen politischen Bedeutungslosigkeit nicht – ein vernichtendes Urteil für die Partei.
Das im Jahr 2013 durch die Bundesländer eingebrachte Parteiverbotsverfahren war deshalb – auch wenn es nicht zu einem Verbot kam – ein ganz wichtiger Schritt zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht mit der Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit zugleich deutliche Hinweise auf gesetzgeberische Gestaltungsmöglichkeiten gegeben, um Parteien wie die NPD zu sanktionieren, zum Beispiel in Form eines Ausschlusses von der staatlichen Parteienfinanzierung.
Als Land Niedersachsen hatten wir daher direkt nach der Urteilsverkündung eine Bundesratsinitiative eingebracht, mit dem Ziel, verfassungsfeindlichen Parteien durch eine Grundgesetzänderung keine staatlichen Gelder mehr zukommen zu lassen. Unsere und eben auch die Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts ist, dass die NPD von ihrem Wesen her, in ihrer Programmatik und ihrem Handeln die Abschaffung unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung bezweckt. Niemandem kann man erklären, dass Parteien, die unseren Staat und unser System ablehnen, von diesem auch noch mit finanziellen Mitteln unterstützt werden. Es ist unerträglich, dass eine Partei, die Rassismus und Ausgrenzung propagiert und von einer inneren Verwandtschaft zum Nationalsozialismus gekennzeichnet ist, maßgeblich durch Steuergelder am Leben gehalten wird. Der Bundestag hat am 22.06.2017 mit Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz so geändert, dass verfassungsfeindliche Parteien zunächst sechs Jahre lang keine öffentlichen Gelder mehr bekommen.
Die politische Ausrichtung der NPD ist nicht vereinbar mit unseren humanitären Grundwerten wie Toleranz, Offenheit und Gleichheit aller Menschen. Wenn finanzielle Mittel in Wahlkämpfen dafür verwendet werden, gegen Minderheiten zu hetzen und Hass zu säen, dann muss sich unsere Demokratie wehrhaft zeigen. Dieses Prinzip der Wehrhaftigkeit ist explizit von den Müttern und Vätern des deutschen Grundgesetzes 1949 in die Verfassung aufgenommen worden. In der Weimarer Verfassung waren in einer vom totalitären Kaiserreich geprägten Gesellschaft keine Mechanismen zum Schutz der noch jungen Demokratie implementiert worden. Dies führte letztlich im Jahr 1933 zur Auflösung der Weimarer Republik durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten. Schon aus diesen historischen Gründen sind wir verpflichtet, uns konsequent gegen Verfassungsfeinde jeglicher Couleur zu stellen. Der Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung ist auch vor diesem Hintergrund eine zwingende Maßnahme.
Wir dürfen die NPD im Besonderen und rechtsextreme Bewegungen im Allgemeinen nicht unterschätzen. Auch wenn die aktuelle politische Bedeutung der NPD gering ist, kann sich dieser Zustand langfristig wieder verändern. Nach dem langwierigen Parteiverbotsverfahren besteht die Gefahr einer Regeneration und Revitalisierung der Partei. Staatliche Finanzierung darf hierzu keinen Beitrag leisten. Als feste Größe im deutschen Rechtsextremismus verfügt die NPD seit mehr als 50 Jahren in allen Regionen Deutschlands über gewachsene Organisationsstrukturen, die sie – wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen – jederzeit reaktivieren kann. Die Mitgliederzahl bewegt sich in den vergangenen zehn Jahren zwischen 5.000 und 7.200 Mitgliedern. Die NPD verfügt also über einen relativ stabilen personellen Kern. Auf der Basis ihrer nach wie vor gültigen sogenannten Drei-Säulen-Strategie – "Kampf um die Straße", "Kampf um die Parlamente" und "Kampf um die Köpfe" – strebt sie unverändert eine rassisch homogene Gesellschaft an. Deshalb ist es auch notwendig, die Partei trotz der höchstrichterlich attestierten aktuellen Bedeutungslosigkeit durch eine gesetzliche Änderung von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.
Diese Grundgesetzänderung ist aber keine "Lex NPD". Sie gilt prinzipiell für alle verfassungswidrigen Parteien. Dem notwendig hohen Gewicht der Parteienfreiheit in einer parlamentarischen Demokratie entsprechend muss auch die Hürde eines Ausschlusses von der Parteienfinanzierung hoch sein. Der geänderte Artikel 21 des Grundgesetzes trägt dieser Forderung Rechnung, indem die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Parteienverbot vorliegen müssen. Auf die Bedeutung der Partei kommt es dabei dann nicht an. Alle Parteien, die sich zu Grundsätzen und Grundprinzipien unserer demokratischen Verfassung bekennen, haben durch diese Änderung nichts zu befürchten.
Kritiker bemängeln, dass durch einen solchen Ausschluss aus der staatlichen Finanzierung die Chancengleichheit der Parteien eingeschränkt wird. Dieses Recht auf Chancengleichheit und die verfassungsrechtlich gebotene Toleranz endet aber dort, wo extremistische Parteien zentrale Elemente der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung ablehnen und bekämpfen, wie es bei der NPD der Fall ist.
Der Ausschluss einer Partei von der Parteienfinanzierung darf jedoch nicht zu einer Alibifunktion verkommen. Er muss Teil einer Gesamtstrategie in der Auseinandersetzung mit dem politischen Extremismus sein. Effektive Sanktionsmaßnahmen müssen Hand in Hand gehen mit unterschiedlichen Präventionsprojekten und Ausstiegsmöglichkeiten. Nur durch einen ganzheitlichen Ansatz können wir Radikalisierungen vorbeugen und den Extremismus bekämpfen.
Unsere Priorität muss es sein, dass jeder Mensch in Deutschland unabhängig von seiner ethnischen und sozialen Herkunft, seiner Religion und seiner sexuellen Orientierung sicher leben kann und vor Diskriminierung geschützt ist. Um das zu gewährleisten, ist es ein zentraler Schritt, jenen Parteien keine staatlichen Gelder zukommen zu lassen, die gegen dieses Gebot verstoßen und sich nicht auf dem Boden der Verfassung bewegen. Damit zeigen wir uns als eine wahrhaft wehrhafte Demokratie, die deutlich macht, dass das Grundgerüst und die Grundwerte unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung niemals verhandelbar sind und sein dürfen.